Brandenburg: Kommunen klagen gegen Zensus Weniger Einwohner gezählt als gemeldet
Potsdam - Wegen finanzieller Einbußen nach der Volkszählung im Jahr 2011 haben inzwischen 19 Brandenburger Kommunen Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht. Dies teilte der Brandenburger Städte- und Gemeindebund auf Anfrage mit.
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Potsdam - Wegen finanzieller Einbußen nach der Volkszählung im Jahr 2011 haben inzwischen 19 Brandenburger Kommunen Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht. Dies teilte der Brandenburger Städte- und Gemeindebund auf Anfrage mit. Die Kommunen klagen gegen das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, das bei dem Zensus weniger Einwohner festgestellt hatte, als bei den städtischen Ämtern registriert waren. Die Zahl der Einwohner entscheidet über die Höhe der Zuwendungen, die das Land den Kommunen überweist. Geklagt haben Eisenhüttenstadt, Eberswalde, Rüdersdorf bei Berlin, Strausberg, Fürstenwalde, Erkner, Wandlitz, Potsdam, Oranienburg, Oberkrämer, Angermünde, Brieselang, Neuruppin, Schönwalde-Glien, Schwedt, Zehdenick, Zossen sowie Guben und Finsterwalde.
Besonders betroffen war Eisenhüttenstadt (Oder-Spree): Laut Zählung lebten dort zum Stichtag am 9. Mai 2011 rund 28 200 Menschen, etwa 1600 weniger als beim Einwohnermeldeamt registriert. Daher erhält die Stadt nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes seit 2013 jährlich 640 000 Euro weniger Zuweisung vom Land. Statt 12,3 Millionen Euro sind es nur noch 11,6 Millionen Euro. „Das ist für die Stadt schon erheblich“, meinte Verbands-Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher.
Geklagt wird unter anderem auch von der Gemeinde Wandlitz (Barnim), die mit 283 000 Euro weniger an Zuweisungen auskommen muss. Dort hatten die Statistiker mit 20 615 Einwohnern insgesamt 640 weniger registriert als die Stadt. Auch die Kreisstadt Eberswalde (Barnim) ist vor Gericht gezogen, weil ihr nun 262 000 Euro pro Jahr an Zuweisungen fehlen.
Im Kern geht es bei den Klagen darum, dass die Statistiker in den Städten und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern Stichproben hochgerechnet haben. In diesen Fällen seien die Abweichungen besonders hoch, erläuterte Böttcher. „Dabei sehen wir systematische Fehler, die zumindest für den nächsten Zensus, der ab 2016 vorbereitet wird, ausgeschlossen werden müssen.“ Mit Entscheidungen der Gerichte rechnet er aber erst im kommenden Jahr. Der zuständige Referatsleiter des Statistikamtes, Karsten Wenzel, setzt dagegen auf eine juristische Bestätigung des Stichproben-Verfahrens. „Wir sind da sehr optimistisch“, sagte Wenzel. „Auf jeden Fall ist es gut, wenn für die nächste Volkszählung 2021 rechtliche Klarheit geschaffen wird.“
Auch der Berliner Senat hält an seiner Klage gegen den Zensus 2011 fest. Voraussichtlich in den nächsten drei Monaten solle ein Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden, sagte ein Sprecher der Senatsinnenverwaltung. Derzeit werde die Klage vorbereitet. Das Land sieht schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen das damals angewandte Stichprobenverfahren. Das Ergebnis des Zensus 2011 trifft auch Berlin finanziell: Die Statistiker errechneten, dass in der Hauptstadt rund 180 000 Einwohner weniger lebten als zuvor angenommen. Deswegen stehen dem Land pro Jahr rund 470 Millionen Euro weniger aus dem Länderfinanzausgleich zu. Klaus Peters, Harald Rohde
Klaus Peters, Harald Rohde
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