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Brandenburg: Kommunen sollen Risiken alleine tragen

Rechnungshofsbericht: Bund könnte Konjunkturpaket-Gelder zurückfordern

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Potsdam - Die mit dem Konjunkturpaket II verbundenen Risiken sollen die Kommunen des Landes selbst tragen. Sie sind nach der Vorstellung des Finanzministeriums in der Pflicht, wenn der Bund Geld zurückfordern sollte.

Die Diskussion um einen brisanten Bericht des Landesrechnungshofes zu den Projekten des Konjunkturpakets II im Haushaltsausschuss des Landes brachte wenig zusätzliche Aufklärung, weil die Landesregierung stets auf die Verantwortung der Kommunen verwies, die die Gelder für Maßnahmen beantragt hätten. Dabei hat nach Ansicht des Hofes die Landesregierung eine besondere Verantwortung für den korrekten Einsatz der Bundesmittel. Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Gerade weil der Bund von Verfassung wegen gehindert ist, den Verwendungszweck der Finanzhilfen hinsichtlich der Auswahl, der Lage, des Umfangs oder der sachlichen Ausgestaltung der finanzierten Projekte weiter zu differenzieren, wäre es Aufgabe des Landes gewesen, für den wirtschaftlichen und zweckentsprechenden Mitteleinsatz einheitliche, den Förderzweck konkretisierende Anforderungen vorzugeben.“ Der Rechnungshof, der seinen Bericht an das Bundesfinanzministerium und den Bundesrechnungshof weiterleitet, befürchtet jetzt Rückforderungen, die in einigen Fällen den betroffenen Kommunen erhebliche Probleme bereiten dürften.

Kritisiert werden von den Prüfern neben den bereits bekannt gewordenen Mängeln bei der skandalumwitterten Auftragsvergabe für das Karl-Liebknecht-Stadion in Potsdam insbesondere auch zahlreiche Straßenbauvorhaben. Dazu zählen als herausragende Beispiele für fragwürdige Mittelverwendung insbesondere auch die Sanierung der Potsdamer Mangerstrasse, mit 2,3 Millionen Euro eine der größten Einzelmaßnahmen in diesem Bereich, aber auch die Baumaßnahmen an der Kreisstrasse zwischen Duben und Terpt sowie ein Projekt in Neupetershain. Begründet würden die Ausgaben mit dem Lärmschutz. Die neue Strasse in der Lausitz – Kosten knapp eine halbe Million – aber führe durch unbewohntes Gebiet, was der Hof auch durch ein entsprechendes Foto dokumentiert und mit dem Satz kommentiert, dass Lärmschutz die Existenz von Lärmbetroffenen voraussetze. Auch der überaus teure Umbau der Mangerstrasse der Landeshauptstadt, der nach Anwohnerprotesten mehrfach modifiziert wurde, habe keine merkliche Reduktion der ohnehin geringen Lärmbelastung zur Folge gehabt. Neben den Lärmschutzmaßnahmen kritisiert der Rechnungshof auch die mit dem Konjunkturpaket finanzierten Maßnahmen zu einer besseren Internetanbindung im ländlichen Raum. Auch ihre Finanzierung sei mit erheblichen Risiken verbunden und es sei keineswegs gesichert, dass der Bund die Maßnahmen anerkenne. Außerdem sei erkennbar, dass ein Teil der mit den Projekten verbundenen Ziele nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitrahmen erreicht würde. Hier trägt die Potsdamer Staatskanzlei die Verantwortung.

Im Haushaltsauschuss wurde nicht erkennbar, inwieweit die Landesregierung gegebenenfalls verfahren will, falls es tatsächlich zu Rückforderungen des Bundes kommen sollte. Ein einfacher Zugriff auf die Finanzen der Gemeinden ist unwahrscheinlich, sodass letztlich die Landeskasse belastet würde. Zunächst einmal wird abgewartet, wie der Bund mit den Prüfungsergebnissen und den möglicherweise noch folgenden eigenen Recherchen umgeht.

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