Brandenburg: Kontrolleure außer Kontrolle
Thorsten Metzner
Stand:
Es ist etwas faul am Hofe, am Landesrechnungshof von Brandenburg. Das Urteil im Hülsmann-Prozess erschüttert die ohnehin angekratzte Glaubwürdigkeit dieser Institution weiter, die als höchste Finanzkontrollbehörde des Landes nach dem eigenen Anspruch und der Vermessungsaufgabe beim Umgang mit öffentlichem Geld vorbildlich sein müsste. Über jeden Verdacht erhaben, mit einer integren Führung, die nicht ohne Grund auf Lebenszeit gewählt wird. Die Realität?
Der Vizepräsident des Rechnungshofes ist zwar vom Betrugs-Vorwurf freigesprochen worden, wobei das Urteil nicht rechtskräftig ist, die Staatsanwaltschaft in Revision gehen will. Aber: Das Gericht hat bestätigt, dass es der zweithöchste Rechnungsprüfer Brandenburgs bei Dienstreise-Abrechnungen in eigener Sache nicht so genau genommen hat, fahrlässig oder sogar grob fahrlässig gehandelt hat. Schwerer wiegt die Rüge zu den Zuständen am Hof. „Fiktive Abrechnungen“ bei Dienstreisen am Landesrechnungshof – also virtuelle Angaben in den Formularen – seien „gängige Praxis“ gewesen. Die Frage drängt sich auf: Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure? Und Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue muss sich nach diesem Freispruch fragen lassen, ob die Strafanzeige, ob der Ermittlungsaufwand gegen ihren Vize wirklich gerechtfertigt war – ob die Ungereimtheiten nicht im Disziplinarverfahren hätten aufgeklärt werden können. Die Doppelspitze der Behörde ist beschädigt, das Ansehen der Institution, ein Ausweg nicht in Sicht.
Am Hofe tut ein Neuanfang Not.
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