Brandenburg: Kosten der Bürokratie untersucht Umweltministerium
hat größte Belastungen
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Potsdam - Brandenburgs Umweltministerium verursacht im Vergleich zu anderen Ressorts die höchsten Bürokratiekosten. Das geht aus einer Untersuchung des holländischen Wirtschaftsinstituts EIM hervor, das im Auftrag des Landtagspräsidenten 1327 Gesetze und Verordnungen des Landes in einem Schnelltest auf Belastungen untersucht hat. Danach entfallen rund ein Drittel aller Kosten durch abverlangte Anträge, Berichte usw. auf das Umweltministerium.
Das wohl krasseste Beispiel: Fast jeder Grundstückskäufer muss in Brandenburg bislang ein so genanntes Negativ-Attest des Landesumweltamtes einholen, welches bescheinigt, dass für seine Immobilie kein Vorkaufsrecht für Naturschutzzwecke wahrgenommen wird. Die Gebühren dafür betragen jeweils zwischen 20 bis 50 Euro. 2004 wurden rund 12 000 Grundstückskauf-Fälle bearbeitet. Aber trotz des enormen Aufwandes haben die Umweltbehörden lediglich in zwei Fällen von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. „Diese unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Belastungen sind nicht zu rechtfertigen“, erklärte gestern der Sonderausschuss des Landtages für den Bürokratieabbau bei der Vorstellung der ersten Ergebnisse über Bürokratiekosten. Er verlangte, das Vorkaufsrecht abzuschaffen.
Die Landesregierung war von dem Kostentest nicht angetan. Der von einem Jahr eingesetzte Sonderausschuss lässt sich davon jedoch nicht beeindrucken. Er lässt derzeit die Bürokratiekosten wichtiger Gesetze im einzelnen untersuchen: Noch in diesem Monat sollen jene für die Bauordnung vorliegen. Es folgen die Kosten für das Weiterbildungs-, Straßen- und Wassergesetz. Parallel gibt der Ausschuss Regierung und Ministerien Empfehlungen zur Senkung des Aufwandes durch Bürokratie. So will er zum Beispiel die vierteljährlichen Berichtspflichten der Kitas um die Hälfte auf zwei im Jahr reduzieren.
Das gestern vom Landtag verabschiedete Bürokratieabbaugesetz ist nach Ansicht des Ausschuss „ein erster Schritt“. Es ermöglicht allen Kreisen, Städten und Gemeinden, landesrechtliche Standards und Regelungen für eine Probezeit außer Kraft zu setzen. Auch gegen diese Öffnungsklausel, die Brandenburg als erstes Bundesland einführt, gibt es in Teilen der Landesverwaltung Bedenken: Fachbeamte befürchten künftig ein rechtliches Wirrwarr. Weitere Vereinfachungen: Baugenehmigungen gelten in Brandenburg künftig nicht nur vier, sondern sechs Jahre. Für das Friedfischangeln ist kein Fischereischein mehr erforderlich. Zahlreiche Vorschriften wie das Vergnügungssteuer-, das Sammlungs-, das Amtszeitgesetz oder auch die Gebrauchtwaren- und Sperrzeitverordnung werden aufgehoben. Michael Mara
Michael Mara
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