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Brandenburg: Kritik an Förderpraxis im Agrarressort

Landesrechnungshof: Unterstützung für Pro Agro ungenügend geprüft

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Potsdam - Eine Prüfung des Landesrechnungshofes im brandenburgischen Agrarressort hat Ungereimtheiten beim Umgang mit Fördergeldern ergeben. Das Landwirtschaftsministerium habe im Jahr 2005 dem Verband zur Förderung des ländlichen Raums, Pro Agro, 250 000 Euro gewährt, obgleich Notwendigkeit und Zweck der Zuwendung nicht klar gewesen seien, berichtete die Kontrollbehörde am gestrigen Montag in Potsdam. Dies sei im Vorgriff auf zu erwartende beziehungsweise bewilligte Zuwendungsbescheide geschehen. Medienberichten zufolge machen die Fördermittel des Landes fast 70 Prozent des Haushaltes des Verbandes aus.

Das Agrarministerium erklärte zum Ergebnis der Überprüfung durch den Landesrechnungshof, die EU habe die Förderung für die Periode 2000 bis 2006 auf das sogenannte Erstattungsprinzip umgestellt. Mit Zustimmung des Finanzministeriums sei Pro Agro im Jahr 2005 daher ein Vorschuss von 250 000 Euro bewilligt worden. „Das Geld wurde rechtmäßig für die Bezahlung von Rechnungen für bewilligte Förderprojekte eingesetzt.“ 2011 habe der Verband begonnen, den Vorschuss in vier Raten zurückzuzahlen. Dies sei deutlich vor und unabhängig von der Prüfung des Landesrechnungshofes erfolgt. Die letzte Rate sei im ersten Quartal 2014 eingegangen.

In der Mitteilung des Landesrechnungshofes heißt es allerdings weiter, das Landwirtschaftsministerium sei insgesamt bemüht, aufgezeigte Schwachstellen der bisherigen Förderpraxis abzustellen. So wolle es Fördergrundsätze neu gestalten. Auch beabsichtige es, künftig bei Förderungen die finanzielle Gesamtsituation eines Vereins oder Verbands zu berücksichtigen.

Die Prüfung des Landesrechnungshofes erfolgte in den Jahren 2013 und 2014 mit Blick auf die Haushaltsjahre 2010 bis 2012. Es ging um Zuwendungen an die im ländlichen Raum tätigen Verbände und Vereine. dpa

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