Brandenburg: Kritik an Rettungsversuch für Uni-Fusion
Potsdam - Der Versuch der rot-roten Regierungskoalition, das Gesetz zur Hochschulfusion in der Lausitz wegen mehrerer Verfassungsklagen nachzubessern, reicht nach Ansicht von Experten nicht aus. Rembert Reemtsen, Vorsitzender des Erweiterten Gründungssenats der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU), kritisiert in seiner Stellungnahme, die er am heutigen Mittwoch bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Landtags vortragen wird, dass die von Rot-Rot geplanten Änderungen nicht ausreichen.
Stand:
Potsdam - Der Versuch der rot-roten Regierungskoalition, das Gesetz zur Hochschulfusion in der Lausitz wegen mehrerer Verfassungsklagen nachzubessern, reicht nach Ansicht von Experten nicht aus. Rembert Reemtsen, Vorsitzender des Erweiterten Gründungssenats der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU), kritisiert in seiner Stellungnahme, die er am heutigen Mittwoch bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Landtags vortragen wird, dass die von Rot-Rot geplanten Änderungen nicht ausreichen. „Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sind viel weitreichender“, heißt es in Reemtsens Stellungnahme. Konkret geht es um die Mehrheitsverhältnisse in den universitären Gremien bei Entscheidungen zu Habilitationen, der Berufung von Professoren oder der Bewährung von Juniorprofessoren als Hochschullehrer. Dabei muss eine Mehrheit der Universitätsprofessoren sichergestellt sein. Doch die neue Hochschule aus BTU und FH ist ein besonderes Konstrukt, in den Gremien sitzen auch Fachhochschullehrer. Bei der zwingend vorgeschriebenen Professoren-Mehrheit bei Universitätsentscheidungen ist das Fusionsgesetz undeutlich und missverständlich. Das stellten Rot-Rot und das Wissenschaftsministerium fest und wollen nachbessern. Der Potsdamer Verwaltungsrechter Klaus Herrmann aus der Kanzlei des früheren Landesverfassungsrichters Matthias Dombert kritisert die Heilungsversuche als unzureichend. Bei der Errichtung der Fusions-Uni sei die Wissenschaftsfreiheit der Hochschullehrer durch unzureichende Mitwirkungregeln bei der Selbstverwaltung verletzt worden. „Jetzt wird stückweise repariert. Eine Generalinstandsetzung ist nötig“, heißt es in Herrmanns Stellungnahme. Die Neuregelung habe Lücken. Ob Rot-Rot überhaupt Schlüsse aus der Anhörung zieht, ist unklar. Bisher ist geplant, dass der Ausschuss gleich nach der Anhörung das neue Hochschulgesetz verabschiedet. axf
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: