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Brandenburg: Kumpan des Terroristen Amri verurteilt

Berlin - Im Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri gibt es viele Ungereimtheiten und viel Streit. Gewissheit hatte nun ein Amtsgericht im Prozess gegen einen 30 Jahre alten Bekannten des Tunesiers.

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Berlin - Im Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri gibt es viele Ungereimtheiten und viel Streit. Gewissheit hatte nun ein Amtsgericht im Prozess gegen einen 30 Jahre alten Bekannten des Tunesiers. Mohmad K. und Anis Amri waren ein halbes Jahr vor dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche Komplizen einer Messerstecherei. Ein Streit im Drogen-Milieu sei der Auslöser gewesen. K. stach mit einem Messer auf einen Gegner ein. Für zwei Jahre und zehn Monate soll Mohmad K. hinter Gitter. Als die Anklage gegen K. erhoben wurde, lag das Attentat drei Wochen zurück. Im Namen der Terrormiliz IS hatte Amri am 19. Dezember einen Truck in den Markt gesteuert. Auf der Flucht wurde der 24-jährige Islamist, der mehr als ein Dutzend Aliasnamen benutzt hatte und schon vor dem Attentat aufgefallen war, von italienischen Polizisten erschossen.

Auch Mohmad K. hatte in den drei Jahren, die er bereits in Deutschland ist, mindestens sechs verschiedene Identitäten benutzt. Er gebe die Vorwürfe zu, erklärte sein Verteidiger. „Seine Situation damals war sehr schwierig – er konsumierte Drogen, ihm drohte die Abschiebung.“ Wie Amri hatte er erfolglos Asyl beantragt. Wie Amri wurde er mehrfach straffällig, K. saß zeitweise auch in Haft.

Bei dem blutigen Streit zwischen zwei rivalisierenden Gruppen in der Bar ging es „wohl um Drogen“, sagte die Richterin. Unwissend zeigte sich der Geschädigte Ahmet Z., derzeit wegen Raubes im Gefängnis: „Er wollte mich nicht verletzen, es ist so passiert.“ Amri soll bei der Messerstecherei mit einem Gummihammer zugeschlagen haben. Ob das zu Verletzungen führte, blieb offen. Sein Name fiel in den Ermittlungen. Warum konnte er nicht gestoppt werden? „Gewisse Erkenntnisse“ gab es in der Justiz. Für einen Haftbefehl habe es aber nicht gereicht. „Es gab keinen dringenden Tatverdacht. Die Zeugen äußerten sich erst nach dem Attentat.“ K. wurde wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. K.G.

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