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Brandenburg: Kurzer Prozessauftakt in Neuruppin Gericht vertagt Verfahren gegen Stadtwerkechef

Neuruppin - Der Untreue-Prozess gegen den früheren Chef der Neuruppiner Stadtwerke, Dietmar Lenz, vor dem Landgericht in der Fontanestadt ist am Freitag bereits kurz nach Eröffnung auf kommende Woche vertagt worden. Die Verteidigung hat die ordnungsgemäße Besetzung der 3.

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Neuruppin - Der Untreue-Prozess gegen den früheren Chef der Neuruppiner Stadtwerke, Dietmar Lenz, vor dem Landgericht in der Fontanestadt ist am Freitag bereits kurz nach Eröffnung auf kommende Woche vertagt worden. Die Verteidigung hat die ordnungsgemäße Besetzung der 3. Großen Strafkammer gerügt, wie Gerichtssprecher Jan Esser erklärte. Bis kommenden Freitag werde dies nun geprüft. Zudem habe Lenz lediglich noch Angaben zu seiner Person gemacht.

Der 52-Jährige muss sich, wie berichtet, wegen des Verdachts der besonders schweren Untreue in 113 Fällen verantworten. Es soll von 2003 bis zum Frühjahr 2007 ohne Rechtsgrundlage und „in wirtschaftlich nicht mehr vertretbarer Höhe“ den Sportverein MSV Neuruppin gesponsert und dabei private, wirtschaftliche und lokalpolitische Interessen vermengt haben. Der Angeklagte war damals Vizepräsident des Vereins, dem er eine Million Euro zugeschanzt und dabei seine Pflicht, die Vermögensinteressen der Stadtwerke zu wahren, verletzt haben soll. Lenz wird vorgeworfen, seine Befugnisse als Geschäftsführer missbraucht und dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Nachteil zugefügt haben.

Zudem stehen zwei Fälle von Vorteilsannahme zur Anklage. Im Frühjahr 2003 soll Lenz einen Vertrag mit einem Energiekonzern vom Sponsoring für den MSV zur Bedingung gemacht haben. Ende 2003 oder Anfang 2004 soll er mit der Chefin einer Neuruppiner PR-Agentur eine Anstellung zum Schein samt Entlohnung für den damaligen MSV-Trainer vereinbart haben, ohne dass dieser eine Leistung für die Agentur erbrachte. Dafür soll Ex-Lenz der Agentur höhere Umsätze durch Geschäfte mit den Stadtwerken zumindest in Höhe des gezahlten Gehaltes zugesagt haben. Tatsächlich ist besagte PR-Agentur für Internetseiten zahlreicher öffentlicher Institutionen und Unternehmen sowie das Regionalfernsehen verantwortlich. Gegen die Chefin ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Vorteilsgewährung.

Lenz war mit den Stadtwerken nicht nur für die Energieversorgung, Wasser und Abwasser in der Stadt verantwortlich, in den Händen des Unternehmen lagen auch die Fahrgastschifffahrt auf dem Ruppiner See, die Wirtschaftsförderung der Kommune, der Lokalsender Ruppin TV und das Tourismusmarketing.

Im Zuge des auf zehn Verhandlungstage angesetzten Prozesses wird auch die Verantwortung der Stadtverordneten zur Sprache kommen. 13 Kommunalpolitiker waren Mitglieder der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates der Stadtwerke, darunter Bürgermeister Jens-Peter Golde (Pro Ruppin) sowie der frühere, wegen Bestechlichkeit verurteilte Abgeordnete Reinhard Sommerfeld.

Untreue im besonders schweren Fall wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft, Vorteilsannahme mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe. Alexander Fröhlich

Alexander FröhlichD

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