KLEINE FUSIONS-KUNDE: Ländervereinigung leicht gemacht
GRUNDGESETZDas Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, steht in Artikel 29 der deutschen Verfassung. Dabei seien „landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen“.
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GRUNDGESETZ
Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, steht in Artikel 29 der deutschen Verfassung. Dabei seien „landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen“. Aber nur einmal, im April 1952, entstand ein neues Bundesland: Baden-Württemberg. Die Fusion der Länder Berlin und Brandenburg scheiterte im Mai 1996, weil sich in einer Volksabstimmung die Bevölkerung von Brandenburg mehrheitlich gegen den Zusammenschluss aussprach. Denn laut Grundgesetz muss jede Neugliederung in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Volksententscheid bestätigt werden.
BERLINER VERFASSUNG
Dort steht in Artikel 97: „Das Land Berlin kann ein gemeinsames Land mit dem Land Brandenburg bilden.“ Ein Staatsvertrag über die Fusion bedürfe der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie der Zustimmung durch Volksabstimmung „nach Maßgabe dieses Staatsvertrages“. za
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