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Brandenburg: Landeskartellbehörde setzt niedrigere Wasserpreise durch

Potsdam - Die Landeskartellbehörde Brandenburg hat bei vier Wasserversorgern niedrigere Preise für Trinkwasser durchgesetzt. Nach mehreren Gesprächen hätten sie sich freiwillig zur Senkung entschieden und seien damit einer Verfügung der Behörde zuvorgekommen, teilte das brandenburgische Wirtschaftsministerium am Mittwoch mit.

Von Matthias Matern

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Potsdam - Die Landeskartellbehörde Brandenburg hat bei vier Wasserversorgern niedrigere Preise für Trinkwasser durchgesetzt. Nach mehreren Gesprächen hätten sie sich freiwillig zur Senkung entschieden und seien damit einer Verfügung der Behörde zuvorgekommen, teilte das brandenburgische Wirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Durch das Einlenken der Betriebe müssten Kunden keine langwierigen Gerichtsverfahren abwarten, sondern könnten umgehend bei den jährlichen Trinkwasserkosten bis zu 20 Prozent sparen.

Ins Visier der Kartellbehörde waren die Unternehmen wie berichtet durch eine landesweite Überprüfung der Wasserpreise im vergangenen Jahr geraten. Insgesamt verdächtigen die Wettbewerbshüter des Landes fünf private Versorger, ihre Versorgungsmonopole zur Festlegung ungerechtfertigt hoher Preise missbraucht zu haben. Während vier davon nun eingelenkt haben, zeigt sich das fünfte offenbar uneinsichtig. Dabei handele es sich um ein Unternehmen aus dem „unmittelbaren Berliner Umland“, hieß es gestern. Den Namen des beschuldigten Unternehmens wollte die Kartellbehörde jedoch nicht bekannt geben. „Wir setzen auf Mediation und wollen nicht gleich auf Konfrontation gehen“, erläuterte Volker Weißmann von der Landeskartellbehörde gestern. Derzeit werde die sachliche Begründung des Versorgers für seine Trinkwasserpreise nochmals geprüft. Sollte sich bei der erneuten Überprüfung die Erklärung wieder als nicht nachvollziehbar erweisen und der Versorger die Preise nicht freiwillig senken, werde eine Missbrauchsverfügung erlassen, drohte Weißmann.

Grundlage ist ein wegweisendes Urteil aus dem vergangenen Jahr. Im Februar 2010 hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main bestätigt und eine solche Weisung hessischer Wettbewerbshüter an die Energie- und Wassergesellschaft Enwag als rechtens erklärt. Daraufhin hatte sich die brandenburgische Kartellbehörde entschieden, die Preise der privaten Versorger in Brandenburg ebenfalls unter die Lupe zu nehmen. „Wir haben alle 77 Unternehmen angeschrieben und gebeten ihre Kalkulationen offenzulegen“, berichtete Weißmann gestern. Geantwortet hatten jedoch lediglich 38 Unternehmen.

Bei den 39 Versorgern, die die Fragebögen nicht ausfüllten, handelt es sich um kommunale Betriebe, die nicht der Aufsicht der Landeskartellbehörde unterstehen. „Wir hätten einfach gerne die Höhe der Gebühren erfasst, um weitere Vergleichszahlen zu haben“, sagte Weißmann gestern. Matthias Matern

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