Brandenburg: Landtag bittet um Hilfe bei Aufklärung
Enteignungs-Affäre: Untersuchungsausschuss tagt ab 1. April / Unabhängige Experten sollen ihn unterstützen
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Potsdam - Es ist eine Premiere in der Parlamentsgeschichte Brandenburgs: Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Enteignungs-Affäre, der sich gestern offiziell konstituiert hat, wird auf externe Spezialisten der Berliner Justiz, des Landesrechnungshofes und womöglich sogar vom Bund zurückgreifen. Das hat dem Vernehmen nach die Ausschussvorsitzende Jutta Lieske (SPD) mit der Landtagsverwaltung abgestimmt, die dieses Vorgehen empfohlen hatte.
Der neunköpfige Untersuchungsausschuss, der elfte seit 1990, der erste in dieser Legislaturperiode, soll ab 1. April etwa vierzehntägig jeweils dienstags tagen. Konkret wird das Gremium in Absprache mit der Berliner Justizsenatorin und früheren Potsdamer Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue (SPD) eine aus dem Nachbarland entsandte Staatsanwältin, eine Spezialistin für Wirtschaftskriminalität, betreuen. Wie es hieß, soll mit der Berliner Amtshilfe von vornherein auch jeder böse Anschein vermieden werden, falls auch die Rolle der Brandenburger Justiz bei der vom Bundesgerichtshof als „sittenwidrig“ gerügten Inbesitznahme von rund zehntausend früheren Bodenreform-Grundstücken durch das Land untersucht wird. Zudem legt Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) Wert darauf, dass der Untersuchungsausschuss gründlich arbeiten kann. Er hat das Berliner Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen um „fachliche Unterstützung“ des Untersuchungsausschusses gebeten. Die Bundesbehörde sucht derzeit „nach geeigneten Spezialisten“. Außerdem hat Fritsch beim Kreis Teltow-Fläming angefragt, ob dessen Justitiar Hans-Christian Hartleb dem Ausschuss zur Verfügung stünde. Schließlich hatte Teltow-Fläming wegen massiver Bedenken gegen die vom Land durchgesetzte kalte Enteignung als einziger Kreis die Bodenreform-Grundstücke nicht in Landeseigentum überführt – sondern als Treuhänder nach den Erben gesucht.
Bei Landesbehörden haben sich nach Angaben des Finanzministeriums unterdessen rund 2700 Betroffene telefonisch oder schriftlich gemeldet, um mögliche Ansprüche auf vom Land übernommene Bodenreformflächen überprüfen zu lassen. „Nach ersten Prüfungen gehen wir davon aus, dass etwa 10 Prozent der Ansprüche berechtigt sind“, sagte Sprecher Ingo Decker. Nach seinen Worten hält der „Run“ auf die eingerichtete Hotline (0331-58181 381/382/383) „unvermindert an“. Allerdings hatte das Land in den letzten Jahren laut Decker bereits 282 Flurstücke mit einer Größe von insgesamt 2,4 Millionen Quadratmetern weiter verkauft, die Brandenburg nunmehr nach dem BGH-Urteil nicht zustanden. Der Erlös von 1,64 Millionen Euro werde an die Erben „ausgekehrt“, so diese sich melden, sagte Decker. In einigen Tagen will das Finanzministerium bundesweit die ersten Anzeigen mit Erben-Aufrufen schalten.
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