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Brandenburg: Lange Haftstrafe für Tötung der Großmutter

Cottbus - Das Landgericht Cottbus hat am Mittwoch einen Mann wegen Tötung seiner 92-jährigen Großmutter zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 36-Jährige soll wegen seiner Alkoholabhängigkeit außerdem in eine Entziehungsanstalt, wie der Vorsitzende Richter der 1.

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Cottbus - Das Landgericht Cottbus hat am Mittwoch einen Mann wegen Tötung seiner 92-jährigen Großmutter zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 36-Jährige soll wegen seiner Alkoholabhängigkeit außerdem in eine Entziehungsanstalt, wie der Vorsitzende Richter der 1. großen Strafkammer, Frank Schollbach, bei der Urteilsverkündung sagte. Nach erfolgreicher Therapie soll er dann die Reststrafe verbüßen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Haidemühl bei Spremberg in Brandenburg in der Nacht zum 5. Juli 2010 seine Oma im Streit in ihrer Wohnung in Welzow getötet hat. Mit einem Blutalkoholwert von 2,8 Promille habe er mit seinem Gipsarm plötzlich auf die wehrlose Frau eingeschlagen, weil sie ihm schwere Vorwürfe wegen seiner Trinkerei gemacht hatte, sagte der Richter.

Sie sei eigentlich seine wichtigste Bezugsperson gewesen und habe ihm ab und zu Geld zugesteckt. Bei der tödlichen Attacke habe er sie an Kopf, Hals, Schulter und Rücken schwer verletzt. Danach habe er die bereits am Boden liegende Großmutter auch noch brutal mit seinen Händen gewürgt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert. „Die grausame Tat befinde sich nahe am Mord“, erklärte der Cottbuser Anklagevertreter. Eine Strafmilderung hatte er trotz starker Trunkenheit des Enkels zum Tatzeitpunkt abgelehnt. Die Verteidigung wertete die Tat lediglich als Körperverletzung mit Todesfolge. Der Spremberger Verteidiger Rony Krein forderte für seinen Mandanten eine Haftstrafe von sieben Jahren und die Therapie in einer Entziehungsklinik. Der Angeklagte habe gewusst, dass er unter Alkoholeinfluss aggressiv und gewalttätig wird, erklärte die Strafkammer zur Frage strafmildernder Gründe. So habe er unter Alkohol bereits in der Vergangenheit seine Mutter und andere Verwandte in Welzow bedroht. Erst kurz vor der Tat soll er seiner Mutter mit dem Tod gedroht und sie tätlich angegriffen haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dapd

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