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Doppelmord-Prozess: Lebenslange Haft verhängt
Mord im Drogenmilieu: Nach der Tat versuchten sie die Leichen hinter einer Turnhalle in Brandenburg zu verbrennen. Am Donnerstag verhängte das Landgericht Potsdam die Strafen
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Potsdam - Im Prozess um einen Doppelmord in Brandenburg/Havel hat das Landgericht Potsdam am Donnerstag gegen zwei Männer lebenslange Haftstrafen verhängt. Wegen des abscheulichen, brutalen Verbrechens stellte die Schwurgerichtskammer gegen den 26-jährigen Angeklagten zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Die beiden 26 und 27 Jahre alten Täter haben nach Ansicht des Gerichts im Juli 2010 zwei andere Männer aus dem Drogenmilieu der Havelstadt kaltblütig umgebracht, um deren Kundschaft zu übernehmen. Später haben sie die Leichen auf einem Schulgelände mitten in Brandenburg/ Havel angezündet.
Die beiden Männern hatten nach Überzeugung des Gerichts im vergangenen Jahr einen 22 Jahre alten mutmaßlichen Drogendealer und dessen - an diesem Tag zufällig anwesenden - 21 jährigen Begleiter stranguliert und später verbrannt . Unter dem Vorwand des Drogenkaufs hätten die Beschuldigten die späteren Opfer in die Wohnung eines der Angeklagten gelockt, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert. Die Opfer waren dort zunächst mehr als drei Stunden gefesselt, dann mit Kabelenden und einem Gürtel erdrosselt, in Laken gewickelt und in einem Keller versteckt worden. Nach zwei Tagen sollen die Beschuldigten die Opfer auf einem nahegelegenen Schulhof verbrannt haben. Zu diesem Zeitpunkt, so hatten es die gerichtsmedizinischen Gutachten ergeben, lebte eines der Opfer noch.
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Eines der leitenden Motive war nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten die Position des getöteten Drogendealers übernehmen wollen. In ihrer Habgier seien die mehrfach vorbestraften Männer „über Leichen gegangen“, betonte Petersen. Er unterstellte den Angeklagten eine „sittlich tiefst stehende, asoziale Gesinnung“.
Der 27-jährige Beschuldigte hat sich nach der Tat im Bekanntenkreis damit gerühmt, zwei Menschen getötet zu haben. Er soll die Tatbeteiligung später auch bei der polizeilichen Vernehmung gestanden haben. Im Gerichtssaal hatte er lange Zeit geschwiegen. Erst am Ende des Plädoyers ließ er seinen Verteidiger eine persönliche Erklärung verlesen, in der er sich bei den Familien der Opfer entschuldigte. „Ich bereue und würde es gern ungeschehen machen“, ließ er erklären. Der 26-jährige Mitangeklagte schwieg bis zuletzt zu den Vorwürfen. dpa/axf/pek
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