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Fundort. An dieser Turnhalle wurden zwei verbrannte Leichen entdeckt.

© dpa

Brandenburg: Lebenslange Haftstrafen gefordert Doppelmordprozess im dem Drogenmilieu

Potsdam - Im Doppelmordprozess gegen zwei Angeklagte aus dem Drogenmilieu in Brandenburg/Havel hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Freiheitsstrafen gefordert. Zudem beantragte Staatsanwalt Peter Petersen am Dienstag im Landgericht Potsdam die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

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Potsdam - Im Doppelmordprozess gegen zwei Angeklagte aus dem Drogenmilieu in Brandenburg/Havel hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Freiheitsstrafen gefordert. Zudem beantragte Staatsanwalt Peter Petersen am Dienstag im Landgericht Potsdam die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Anklage geht von Mord in Tateinheit mit Geiselnahme und schwerem Raub aus.

Der Verteidiger des 27-jährigen Angeklagten forderte, seinen Mandaten wegen Beihilfe zum Mord zu bestrafen. Die Verteidigung des zweiten Angeklagten sieht nach Spurensicherung und Beweisaufnahme eine Tatbeteiligung seines 26-jährigen Mandaten nicht als erwiesen an.

Den beiden Männern wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr einen 22 Jahre alten mutmaßlichen Drogendealer und dessen - an diesem Tag zufälligen - 21 jährigen Begleiter stranguliert und später verbrannt zu haben. Unter dem Vorwand des Drogenkaufs hätten die Beschuldigten die späteren Opfer in die Wohnung eines der Angeklagten gelockt, erläuterte der Staatsanwalt. Die Opfer seien dort zunächst mehr als drei Stunden gefesselt, dann mit Kabelenden und einem Gürtel erdrosselt, in Laken gewickelt und in einem Keller versteckt worden. Nach zwei Tagen sollen die Beschuldigten die Opfer auf einem nahegelegenen Schulhof verbrannt haben. Zu diesem Zeitpunkt, so hatten es die gerichtsmedizinischen Gutachten ergeben, lebte eines der Opfer noch.

Eines der leitenden Motive war nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten die Position des getöteten Drogendealers übernehmen wollen. In ihrer Habgier seien die mehrfach vorbestraften Männer „über Leichen gegangen“, betonte Petersen. Er unterstellte den Angeklagten eine „sittlich tiefst stehende, asoziale Gesinnung“.

Der 27-jährige Beschuldigte soll sich laut Anklage nach der Tat im Bekanntenkreis damit gerühmt haben, zwei Menschen getötet zu haben. Er soll die Tatbeteiligung später auch bei der polizeilichen Vernehmung gestanden haben. Im Gerichtssaal hatte er lange Zeit geschwiegen. Erst am Ende des Plädoyers ließ er seinen Verteidiger eine persönliche Erklärung verlesen, in der er sich bei den Familien der Opfer entschuldigte. „Ich bereue und würde es gern ungeschehen machen“, ließ er erklären. Der 26-jährige Mitangeklagte schwieg bis zuletzt zu den Vorwürfen. Nach Worten seines Anwaltes hätten Spurensicherung und Beweisführung nicht dazu geführt, die Tatbeteiligung seines Mandanten zu belegen. Das Urteil soll am kommenden Donnerstag verkündet werden.Peter Könnicke

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