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Brandenburg: Lehrer wollen rückwirkende volle Bezahlung Teilzeit-Beamte streiten vor Gericht um Ausgleich

Potsdam - Der Streit um die Teilzeit-Verbeamtung Tausender Lehrer beschäftigt weiter die Gerichte. Ein Sprecher des Bildungsministeriums bestätigte am Donnerstag in Potsdam einen Bericht der „Märkischen Oderzeitung“, wonach derzeit 950 Lehrer vor Gericht auf Ausgleichszahlungen für die Zeit ihrer Teilzeitbeschäftigung sowie volle Pensionsansprüche klagen.

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Potsdam - Der Streit um die Teilzeit-Verbeamtung Tausender Lehrer beschäftigt weiter die Gerichte. Ein Sprecher des Bildungsministeriums bestätigte am Donnerstag in Potsdam einen Bericht der „Märkischen Oderzeitung“, wonach derzeit 950 Lehrer vor Gericht auf Ausgleichszahlungen für die Zeit ihrer Teilzeitbeschäftigung sowie volle Pensionsansprüche klagen. 13 Fälle seien beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig.

Brandenburg hatte seit 1998 rund 7500 Lehrer für zehn Jahre zu Teilzeit-Beamten ernannt. Hintergrund war der massive Geburtenknick nach der Wende und der damit einhergehende Lehrerüberschuss. Um den Personalüberhang ohne Kündigungen abzubauen, sollten bis dahin angestellte Lehrer auf Vollbeschäftigung verzichten. Das Land bot dafür eine Verbeamtung an. 7500 Lehrer nahmen das Angebot an, Hunderte davon klagten später auf Vollbeschäftigung.

Der Fall einer Lehrerin ging bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort kam es vor gut einem Jahr zu einer Einigung: Pädagogin und Land verständigten sich auf eine Vollzeit-Beschäftigung ab 1. August 2008. Das Gericht ging bei der Verhandlung davon aus, dass die Ernennung zur Beamtin wirksam war. Es zweifelte aber zugleich die Verfassungsmäßigkeit der Teilzeit-Verbeamtung an und empfahl deshalb den Vergleich. Da die Teilzeit-Verbeamtung ohnehin eine Übergangslösung für zehn Jahre war, sind seit 1. August alle ehemaligen Teilzeit-Beamten voll beschäftigt.

Viele Lehrer sind der Auffassung, dass ihre Teilzeit-Regelung nicht rechtens war und ihnen daher ein Ausgleich zusteht. Das Ministerium wolle jedoch nicht für ungeleistete Arbeit zahlen, bekräftigte der Sprecher. Er verwies auf die unterschiedliche Auffassung der Gerichte zur Rechtmäßigkeit der Verbeamtungen. Das Ministerium warte jetzt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab. ddp

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