Brandenburg: Leichter Bauen
Gutachten sieht „Entbürokratisierungspotenzial“ / Infrastrukturministerium will neue Bauordnung
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Gutachten sieht „Entbürokratisierungspotenzial“ / Infrastrukturministerium will neue Bauordnung Potsdam - Bauen soll in Brandenburg künftig noch leichter werden. Das Infrastrukturministerium bestätigte am Dienstag auf Anfrage, dass die erst vor zwei Jahren überarbeitete Bauordnung jetzt mit dem Ziel einer weiteren Entbürokratisierung überprüft wird. Die erneute Novellierung der Bauordnung stehe „frühestens 2006 auf der Tagesordnung“, sagte Sprecher Lothar Wiegand am Dienstag gegenüber den PNN. Zunächst werde man ein unabhängiges Institut beauftragen, die mit der derzeitigen Bauordnung gesammelten praktischen Erfahrungen zu analysieren. Diese Vorgehensweise hat ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes und dieser Zeitung vorliegendes Gutachten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) empfohlen. Es hebt einerseits hervor, dass Brandenburgs Bauordnung „zu den besonders innovativen“ in Deutschland gehöre und man teilweise „neue Wege“ gegangen sei. Doch wird andererseits betont, dass „noch erhebliches Deregulierungspotenzial“ bestehe. Brandenburg sollte liberale Regelungen zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns übernehmen: Dort könnten Bauherren mit dem Bau beginnen, sobald sie im Besitz aller Bauunterlagen sind und diese an die Bauaufsichtsbehörde gesandt haben. Die zwingende Schlussabnahme sei dort ebenfalls zugunsten einer Anzeigepflicht des Bauherren abgeschafft worden. Für nicht zeitgemäß hält das Gutachten auch, dass nach Brandenburgs Bauordnung „nicht alle Aufenthaltsräume in Wohnungen nach Norden liegen dürfen“ und die Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken kompliziert in über elf Absätzen geregelt sind. Auch die Sondervorschriften für Werbeanlagen seien nicht mehr notwendig. So sei nicht nachvollziehbar, warum an Fahrradabstellplätzen nur bis zu einer Fläche von einem Quadratmeter geworben werden darf. Für verzichtbar hält das Gutachten auch die umfangreichen Regelungen für Kfz-Stellflächen. Nicht einsehbar sei auch, dass nach der Muster-Bauordnung der deutschen Länder Mauern bis zwei Meter Höhe ohne Genehmigung errichtet werden dürfen, dies in Brandenburg aber nur bis 1,50 Meter Höhe erlaubt ist. Laut Gutachten ist die brandenburgische Bauordung teilweise liberaler als die empfohlene Muster-Bauordnung, teilweise aber auch strenger. Das Infrastrukturministerium zeigte sich offen für eine weitere Entbürokratisierung, sprach sich jedoch gegen „amerikanischen Verhältnisse“ und gegen eine Abschaffung der Bauordnung aus. Im Gutachten wird die Abschaffung als „radikalster Reformansatz“ bezeichnet. Sie wäre „rechtlich nicht nur möglich, sondern unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung sogar sinnvoll“. Hingegen meint das Ministerium: „Ein Grundbestand an Regeln muss gewahrt bleiben.“ Michael Mara
Michael Mara
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