Brandenburg: Mächtig will den Prozess
Linke-Politikerin gegen Strafbefehl
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Potsdam/Eberswalde - Die Fraktionschefin der Linken imBrandenburger Landtag, Margitta Mächtig, lässt es auf einen Prozess wegen des Vorwurfs der Fahrerflucht ankommen – trotz des bevorstehenden Landtagswahlkampfs. Den vom Amtsgericht Eberswalde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erlassenen Strafbefehl über eine Summe von 3750 Euro wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort will Mächtig nicht akzeptieren. Auf Anraten ihres Anwaltes habe sie Einspruch eingelegt, sagte Mächtig am Donnerstag, nachdem sie sich tags zuvor mit ihrem Anwalt und Vertrauten beraten hatte. Sie habe nichts Unrechtes getan und wolle Gerechtigkeit. Sie wolle nun zunächst die Akte zu dem Gerichtsbeschluss über den Strafbefehl einsehen und dann den Widerspruch schriftlich begründen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) soll Mächtig am 22. Juli 2013 in Eberswalde beim Einparken ein anderes Auto gerammt und an dem Wagen einen Schaden von 500 Euro verursacht haben. Die Linke-Fraktionschefin soll einen Zettel mit ihrem Namen und Autokennzeichen am beschädigten Auto hinterlassen haben, „ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben“. Dann sei sie fortgegangen und habe 30 bis 60 Minuten später, nach ihrer Rückkehr, den Zettel wieder entfernt. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf zwei Zeugen: Sie hatten aus einem Café Mächtig beobachtet und die Polizei informiert.
Auf die Aussagen dieser Zeugen wird es nun bei einem Prozess vor dem Amtsgericht Eberswalde ankommen.
Denn Mächtig selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten. Sie habe beim Einparken am Straßenrand das vor ihr stehende Auto mit der Stoßstange leicht touchiert, aber keinen Schaden gesehen, erklärte Mächtig im Juni. Trotzdem habe sie nach einer Wartezeit einen Zettel mit ihrem Namen und Handy-Nummer unter dem Scheibenwischer des Autos hinterlassen und diesen später nicht entfernt. Zudem hatte sie Fehler eingeräumt: „Heute weiß ich, dass es notwendig gewesen wäre, die nächste Polizeidienststelle zu informieren.“ Zu dem möglichen Aufeinandertreffen mit den beiden, von der Staatsanwaltschaft angeführten Augenzeugen, hatte sie im Juni gesagt: „Das wir sicherlich spannend.“
Mächtigs Verteidiger, der Potsdamer Anwalt Norman Lenz, hatte erklärt, seiner Ansicht nach ist bei dem Unfall gar kein Schaden entstanden. Die geschädigte Autobesitzerin habe keine Regulierung eines Schadens angestrebt. Wenn es keinen Schaden gegeben habe, werde dies rechtlich auch nicht als Unfall gewertet. Daher könne seine Mandantin auch keine Unfallflucht begangen haben. Rechtlich spielt das aber für die Feststellung des Straftatbestands gar keine Rolle. Dem Gesetz nach ist der Schaden selbst dabei unerheblich. Relevant wäre der Umstand, dass kein Schaden entstanden ist, aber für Strafzumessung. Allerdings dürfte das Gericht auch das überprüfen und die Geschädigte als Zeugin gehören. Mächtig wollte im Juni vor Journalisten nicht auf die Frage antworten, ob sie Kontakt zu der Geschädigten aufgenommen hatte.
Nachdem der Fall an die Öffentlichkeit geraten war, hatte Mächtig Anzeige wegen Geheimnisverrats gegen die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gestellt. Sie wirft ihr vor, Informationen im Zusammenhang mit ihrem Verfahren an die Presse weitergegeben zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg sieht dafür jedoch keinen Anfangsverdacht. „Wir haben deshalb von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen“, sagte Behördensprecher Wilfried Lehmann. A. Fröhlich (mit dpa)
A. Fröhlich (mit dpa)
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