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Kuschelkurs? Oder sinnvolle Präventionsmaßnahme? Der Jugendarrest in Brandenburg wird neu geregelt.

© dpa

Straftäter in Brandenburg: Markov regelt Jugendarrest neu

Resozialisieren ist das Stichwort: Beim Jugendarrest will Brandenburg künftig mehr auf ehrzieherische Maßnahmen setzen. Außerdem sind gemeinsame Einrichtung mit Berlin geplant.

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Potsdam - Der Brandenburger Jugendarrest soll künftig vor allem auf die Resozialisierung junger Straftäter setzen und so mögliche weitere Vergehen verhindern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das rot-rote Kabinett am Dienstag. „Im Vordergrund stehen erzieherische Maßnahmen“, sagte Justizminister Helmuth Markov (Linke). Dem Gesetzentwurf muss noch der Landtag zustimmen. Der Jugendarrest greift in Fällen, in denen eine Jugendstrafe als zu hoch angesehen wird. Innerhalb von maximal vier Wochen Arrestdauer sollen den Jugendlichen etwa Gesprächs- und Hilfsangebote gemacht werden, um zu verhindern, dass sie danach rückfällig werden. Sie dürfen unter anderem telefonieren und eigene Kleidung tragen. Markov betonte, dass es in der Entscheidung der Richter liege, ob eine Jugendstrafe oder Jugendarrest verhängt werde.

Die CDU hatte bereits im vergangenen Jahr scharfe Kritik an den Plänen geübt und sie als „Kuschelarrest für jugendliche Gewaltstraftäter“ abgelehnt. Zuvor hatte Rot-Rot bereits den Strafvollzug mit Schwerpunkt auf Resozialisierung gesetzlich neu geregelt. Die Grünen hatten hingegen die vorgestellten Eckpunkte zum Jugendarrest begrüßt. SPD-Fraktionschef Klaus Ness meinte, die CDU sei wieder einmal bei einem Gesetz zur Resozialisierung isoliert. In Brandenburg kämen derzeit im Schnitt weniger als zehn Jugendliche pro Monat in Arrest, sagte Markov. Sie werden in Containern in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) untergebracht. Eigentlich war ein Neubau in diesem Jahr geplant gewesen. Doch nun verhandelt das Land mit dem Nachbarn Berlin über eine gemeinsame Jugendarrestanstalt. Die Gespräche seien auf gutem Weg und in der Endphase, erklärte Markov.

Die mögliche Einrichtung solle in Berlin stehen. Zur Aufteilung der Finanzierung machte der Justizminister keine Angaben. Bislang gab es in Brandenburg noch kein eigenes Gesetz für den Arrest von jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Der Vollzug war nach Bundesrecht in einer Verordnung geregelt. Ein gemeinsamer Arrest mit Berlin müsse auf gleichen Grundsätzen basieren, wie sie Brandenburg jetzt festlegen werde, so Markov. (dpa)

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