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Weist die Vorwürfe von sich: Finanzminister Helmuth Markov.

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Grundstücks-Deal der BBG: Markov weist Vorwürfe zurück

Beikm Verkauf einer 65 Hektar großen Fläche auf einem Ex-Militärflugplatz der Roten Armee soll Markov nicht sauber gehandelt haben. Er bestreitet das.

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Potsdam - Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) hat die von Grünen-Landtagsfraktionschef Axel Vogel erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen, er habe bei einem Grundstücksdeal der Ex-Landesfirma BBG in Oranienburg (Oberhavel) Rechtsbruch begangen. Vogel selbst nahm seine Äußerungen zurück, hält seine Kritik an dem Verkauf einer 65 Hektar großen Fläche auf einem Ex-Militärflugplatz der Roten Armee im Jahr 2009 für 205 000 Euro aber aufrecht. Die 2006 privatisierte BBG hatte das Gelände an die Firma Berlin-Brandenburger Flächenentwicklungs GmbH (BBF) verkauft. Die BBG mit ihrem damaligen Chef und Eigentümer Frank Marczinek war Gesellschafter bei der BBF. Die verkaufte das Areal nach der Erschließung für 5,6 Millionen Euro an den Lebensmittelkonzern Rewe, der ein Logistikzentrum baute. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt wegen des Verdachts auf Untreue.

Das Finanzministerium war damals nach eigener Darstellung nicht verpflichtet, den Haushaltsausschuss des Landtags über das Grundstücksgeschäft zu beteiligen. Der Vertrag war Anfang November 2009 beurkundet worden. Nach dem WGT-Liegenschafts-Verwertungsgesetz galt, dass der Landtag erst beim Verkauf von Grundstücken aus Landesvermögen im Wert von über 5 Millionen Euro oder einer Fläche von über 100 Hektar befragt werden muss. Eigentlich wäre das WGT–Gesetz bereits Ende Juli 2009 ausgelaufen, also vor dem Oranienburger Geschäft. Als Maßstab galt: Wenn drei Viertel der früheren Sowjetarmee-Flächen vermarktet sind, wird der Rest nach dem Grundstücksverwertungsgesetz verkauft. Das war zu diesem Zeitpunkt der Fall. Nur durch eine kleine Spezialregelung im Bürokratieabbaugesetz von 2006 wurde das Auslaufen des WGT-Gesetzes um ein halbes Jahr verschoben. In dieser Zeit konnte das Finanzministerium den Verkauf absegnen, ohne den Landtag einzubinden. Erst seit 1. Januar 2010 gelten die strengeren Bestimmungen, wonach der Landtag bei Grundstücksgeschäften mit über 50 Hektar und einem Preis von mehr als 1,5 Millionen Euro zustimmen muss.

Markov könne rein formalrechtlich die fehlende Informationen des Landtags über den BBG-Deal begründen, sagte Vogel. Allerdings sei eine andere Rechtsauslegung möglich, es gebe Interpretationsspielraum. Der Minister hätte es mit dem ursprünglichen Ablaufdatum des WGT- Gesetzes in der Hand gehabt, den Haushaltsausschuss zu informieren. Zudem beklagte Vogel, dass das Ministerium dem Untersuchungsausschuss trotz Beschlusses von Ende 2010 noch immer nicht alle rechtlichen Vorgaben zum Verkauf von Landesimmobilien bereitgestellt hat.axf

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