Brandenburg: Maskenmann fehlt die Stimme Entführungsopfer konnte Täter nicht zuordnen
Frankfurt (Oder) - Das Entführungsopfer des mutmaßlichen Maskenmannes hat die Stimme des Täters bei einem Experiment nicht eindeutig wiedererkannt. Das sagte ein Gutachter am Montag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).
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Frankfurt (Oder) - Das Entführungsopfer des mutmaßlichen Maskenmannes hat die Stimme des Täters bei einem Experiment nicht eindeutig wiedererkannt. Das sagte ein Gutachter am Montag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Bei dem Test von sieben verschiedenen Sprachproben sollte der Manager die Stimme des Peinigers identifizieren. Das Opfer habe die fragliche Stimme nicht eindeutig wiedererkannt, aber Ähnlichkeiten beschrieben, sagte der Sachverständige und betonte: „Wir geben keine Bewertung ab.“ Der Angeklagte soll in Ostbrandenburg zwei Millionärsfamilien überfallen haben. 2011 soll er die Frau eines Unternehmers in Bad Saarow niedergeschlagen und kurz darauf auf die Tochter der Familie geschossen haben. Die Schüsse verfehlten die junge Frau und trafen ihren Wachmann, der seitdem im Rollstuhl sitzt. Ein Jahr später soll ein ebenfalls Maskierter einen Manager in Storkow auf eine Schilfinsel im See entführt haben, um Lösegeld zu erpressen. Von dort gelang dem Opfer nach zwei Nächten die Flucht.
Dem 46-jährigen Angeklagten werden versuchter Mord, versuchter Totschlag, schwere Körperverletzung und räuberische Erpressung vorgeworfen. Er bestreitet, der Täter zu sein.
Der Manager ist das einzige Opfer, das mit dem Täter kommuniziert hat. Dieser schweigt im Prozess. In dem phonetischen Experiment wurden dem Entführungsopfer im April 2014 sieben Stimmen vorgespielt, aus denen er die des Täters filtern sollte. Das Prozedere wurde gefilmt. Der Sachverständige führte den Film dem Gericht vor. Die Stimme des Angeklagten stammte von einem Telefonmitschnitt.
Als das Opfer diesen auf Position fünf hörte, sagte es: „Das ist ein noch heißerer Kandidat als der Vorgänger.“ Und mit Verweis auf die Täterstimme: „Es kommt in der Tiefe der Stimme, der Stimmlage etwa hin.“ Auch nickte der Manager, als er dieses Beispiel wahrnahm. Zuvor hatte er zu einer Stimme gesagt, dass sie ihn an die eines Nachbarn erinnere. In Beispiel sieben hob er eine gewisse „Monotonie in der Klangform“ hervor. Die anderen Beispiele waren für ihn ohne Belang.
Zuvor hatte das Opfer in einer Tonaufzeichnung davon gesprochen, dass der Täter während der Entführung mit verstellter Stimme gesprochen habe. „Die Stimme war sehr auffällig“, sagte der Manager. Der Prozess wird am 1. Dezember fortgesetzt. Steffi Prutean
Steffi Prutean
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