Brandenburg: Maskenmann: Plädoyers in Sicht
Frankfurt (Oder) - Der sogenannte Maskenmann-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) zieht sich entgegen den allgemeinen Erwartungen weiter in die Länge. Am Mittwoch, dem 50.
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Frankfurt (Oder) - Der sogenannte Maskenmann-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) zieht sich entgegen den allgemeinen Erwartungen weiter in die Länge. Am Mittwoch, dem 50. Verhandlungstag, wurde der vorerst letzte geladene Zeuge gehört. Danach wollte der Vorsitzende Richter ursprünglich die Beweisaufnahme in dem knapp ein Jahr dauernden Prozess schließen, doch die Verteidigung des 47-jährigen Angeklagten wollte noch Zeugen hören und Phantombilder des mutmaßlichen Täters sehen. Die Kammer lehnte das Ansinnen nach Beratungen zwar ab, am Ende des dreistündigen Verhandlungstages schloss der Vorsitzende Richter aber die Beweisaufnahme dennoch nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte eigentlich damit gerechnet, noch am Mittwoch mit ihrem Plädoyer beginnen zu können.
In dem seit vergangenem Mai laufenden Indizienprozess wird dem Angeklagten vorgeworfen, zwei Millionärsfamilien in Ostbrandenburg überfallen zu haben. Zudem soll er einen Manager aus seiner Villa in Storkow entführt haben. Das Opfer konnte sich nach eigener Darstellung nach zwei Nächten unter freiem Himmel befreien. An dieser Version gibt es allerdings Zweifel. Beamte hatten während der Ermittlungen eine fingierte Entführung nicht ausgeschlossen, waren aber angeblich von Vorgesetzten an Ermittlungen in diese Richtung gehindert worden, wie sie und mehrere Zeugen erklärten.
Am Mittwoch berichtete ein Polizeitaucher über seinen Einsatz am Tatort im Herbst 2012. Mit einem Kollegen hatte er den Auftrag, im Großen Storkower See nach dem Schlüssel des Entführungsopfers zu suchen. Der Banker hatte berichtet, er habe das Schlüsselbund aus der Hosentasche in den See gleiten lassen, als ihn der Täter kidnappte. Der Entführer sollte keinen Zugang zur Villa erhalten. Der 32-jährige Beamte sagte, die Schlüssel seien nahe der Schilfkante durch eine Metallsonde entdeckt sowie geborgen worden.
Die Anklage wirft dem 47-Jährigen versuchten Mord, versuchten Totschlag, schwere Körperverletzung und räuberische Erpressung vor. Die Bezeichnung „Maskenmann“ leitet sich von einer Gesichtsbedeckung ab, die der Täter bei den Überfallen 2011 und 2012 trug. Der angeklagte Berliner hatte zu Prozessbeginn über seine Anwälte erklären lassen, er sei der Falsche. Der Prozess wird am 23. März fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft bereitet sich darauf vor, ihr Plädoyer zu halten. Steffi Prutean
Steffi Prutean
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