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Viel Landschaft, aber nicht mehr Geld: Frankfurt (Oder) bekommt, wie auch Brandenburg/Havel und Cottbus, nicht mehr Geld für kommunale Aufgaben.

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Brandenburgs Verfassungsgericht: Mehr Geld verlangt - Kommunen scheitern vor Gericht

Drei märkische Städte haben ihre Finanzausstattung durch das Land bemängelt. Die Kommunen zogen vor das Verfassungsgericht, das nun entschied.

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Potsdam - Die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) können nicht auf mehr Geld für kommunale Aufgaben hoffen. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg verwarf eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der drei Städte, wie das Gericht am Montag in Potsdam mitteilte. Zur Begründung hieß es, die Kommunen hätten ihre Haushaltslage nicht umfassend dargelegt, sondern nur beispielhaft einen Teil ihrer Pflichtaufgaben und die dafür in ihren Haushalten veranschlagten Mittel aufgezeigt. Finanzminister Helmuth Markov (Linke) sieht den Gerichtsentscheid als "folgerichtigen" Schritt.

Wie es in der Mitteilung des Gerichts weiter hieß, hatten die Kommunen zu anderen Pflichtaufgaben und zu freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben keine Angaben gemacht. "Aus diesem Grunde war es dem Verfassungsgericht schon im Ansatz nicht möglich, die finanzielle Situation der Kommunen umfassend einzuschätzen", hieß es. Die Entscheidung wurde am Freitag gefällt.

Markov sagte, die Landesregierung sehe sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die Klage nicht hinreichend begründet war. "Dies hatten wir bereits 2011 so eingeschätzt, als die Klage eingereicht wurde", betonte er.

Die drei Städte hatten mit der Beschwerde geltend gemacht, dass sie seit 2011 aus dem kommunalen Finanzausgleich nicht die Mittel erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich wären. Das Finanzausgleichsgesetz regelt den Finanzausgleich zwischen dem Land Brandenburg und den Kommunen. (dpa)

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