Brandenburg: Mehr Öko-Energie
Reform des Energiespargesetzes in Berlin soll den Klimaschutz verbessern
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Berlin - In Berlin soll mehr Energie gespart werden. Alle Schwimmbäder werden mit Solaranlagen ausgestattet. Private Investoren erhalten die Möglichkeit, auf den Dächern öffentlicher Gebäude über 100 000 Quadratmeter Solarzellen zu installieren und den Strom in das Netz einzuspeisen. Ab 2007 darf die Landesverwaltung nur noch Autos anschaffen, die im Stadtverkehr höchstens 6,5 Liter auf 100 Kilometer verbrauchen. Bis 2011 wird die Grenze auf fünf Liter gesenkt.
Eine Reform des Energiespargesetzes, das 1990 von der ersten rot-grünen Koalition beschlossen wurde, sieht diese Klima schützenden Maßnahmen vor. Die Gesetzesänderung, beantragt von SPD und PDS, soll heute vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Voraussichtlich werden auch die Grünen zustimmen. Das Land Berlin wird damit auch verpflichtet, bei Verträgen mit Stromerzeugern darauf zu achten, dass die Energie möglichst aus regenerativen Quellen stammt.
Wenn elektronische Geräte angeschafft werden, sollen die Behörden künftig „Produkte mit dem geringsten Energieverbrauch wählen“, schreibt das Gesetz vor. Eine neue zentrale Energiewirtschaftsstelle ist für den Einkauf von Strom, Gas, Benzin und anderen Energieträgern, für die Kontrolle von Lieferverträgen und den Aufbau einer Energiedatenbank zuständig. Schon 2003 habe der Landesrechnungshof kritisiert, dass „beim Energieverbrauch öffentlicher Gebäude Einsparpotenziale von mindestens 14 Millionen Euro nicht ausgeschöpft werden“, so die Gesetzesbegründung.
Aber auch für private Hauseigentümer und Wohnungsgesellschaften, die neue Wohnhäuser oder Hotels bauen, gelten ab 1. Januar 2007 strengere Maßstäbe. Die Gebäude müssen ausschließlich mit Fernwärme, Abwärme oder aus Blockheizkraftwerken beheizt werden. Mindestens 15 Prozent der Heizenergie und 30 Prozent der Warmwasserversorgung müssen aus erneuerbaren Quellen stammen. Nur wenn dies nachweislich „wirtschaftlich oder technisch unzumutbar oder unverhältnismäßig“ ist, kann sich der Bauherr davon freistellen lassen.
Gegen diesen Teil des neuen Energiespargesetzes läuft der Verband der Berlin-brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) Sturm. Siegfried Rehberg, Technikexperte des BBU-Vorstands, weist auf die freiwillige, aber dennoch erfolgreiche Klimaschutzvereinbarung mit dem Senat aus den Jahren 1997 bis 2002 hin. Zurzeit werde mit der Stadtentwicklungsverwaltung ein neuer Vertrag ausgehandelt. Das neue Gesetz werde zu einer Flut von Freistellungsanträgen der Bauherren führen. U. Zawatka-Gerlach
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