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Brandenburg: Messerattacke am Tag des Hafturlaubs

Berlin - Zu der heimtückischen Messerattacke hat, wie erst jetzt bekannt wurde, am Samstagabend ein 19-jähriger Berliner einen eintägigen Hafturlaub genutzt. Mit einem Messer bewaffnet, lauerte er um 21.

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Berlin - Zu der heimtückischen Messerattacke hat, wie erst jetzt bekannt wurde, am Samstagabend ein 19-jähriger Berliner einen eintägigen Hafturlaub genutzt. Mit einem Messer bewaffnet, lauerte er um 21.10 Uhr an der Karl-Marx-Straße in Berlin-Neukölln dem 23 Jahre alten Hussam K. auf. Als dieser mit seiner Ehefrau ein Internet-Cafe verließ, stach Adam R. mehrfach zu. Das lebensgefährlich verletzte Opfer ließ er liegen und rannte weg. Beim Mordversuch war der 15-jährige Bruder des Täters dabei. Dem aus Syrien stammenden Opfer wurde durch eine Notoperation das Leben gerettet. Er konnte es den Ermittlern die Täter benennen: Denn mit der ebenfalls aus Syrien stammenden Familie R. gebe es seit längerem Streit. Adam R. wurde dann gestern kurz nach Mitternacht von Fahndern festgenommen, der jüngere Bruder war bereits am Montag gefasst worden. Beide erhielten Haftbefehl wegen versuchten Mordes; auch der 15-Jährige ist jetzt in Haft.

Der 19-jährige Adam wird bei der Justiz wegen einer Vielzahl von Straftaten als so genannter Intensivtäter geführt. 42 Einträge haben sich in seiner Akte seit dem Jahr 2000 angesammelt, als grausamer Höhepunkt galt bislang die Attacke auf einen schwerstbehinderten Rollstuhlfahrer. Mit zwei Bekannten hatte der damals 16-Jährige zunächst den im Rollstuhl sitzenden Thomas T. mit obszönen Sprüchen provoziert. Als dessen älterer Bruder Stefan sich schützend vor den Rollstuhl stellte, schlug Adam R. diesen mit einer Stahlrute nieder. Der damals 43-Jährige schwebte lange in Lebensgefahr. Die Täter wurden wenig später festgenommen.

Ende 2003 wird Adam R. wegen der Schläge mit der Stahlrute zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, wegen einer weiteren Tat wurde eine Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten verhängt. Nicht einmal die Hälfte davon musste R. absitzen, seit April 2005 war er im offenen Vollzug, konnte seitdem werktags zur Schule gehen. Und am Sonnabend war ihm zwecks Familienzusammenführung „Hafturlaub“ gewährt worden.

Wurden die Schläge auf den Rollstuhlfahrer als „gefährliche Körperverletzung“ gewertet, so spricht die Staatsanwaltschaft bei der jüngsten Messerattacke von „Heimtücke“, weil das Opfer abgepasst wurde – Mordversuch also. Ha

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