Brandenburg: Messerstecher drohen 15 Jahre Haft Verteidigung plädiert dagegen auf Totschlag
Cottbus - Tödliche Internetfreundschaft: Nach einer brutalen Messerattacke auf eine 14-Jährige bei Berlin geht die Verteidigung im Cottbuser Mordprozess im Gegensatz zur Anklage von Totschlag aus. Sie plädierte am Montag auf höchstens neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht.
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Cottbus - Tödliche Internetfreundschaft: Nach einer brutalen Messerattacke auf eine 14-Jährige bei Berlin geht die Verteidigung im Cottbuser Mordprozess im Gegensatz zur Anklage von Totschlag aus. Sie plädierte am Montag auf höchstens neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht. Die Staatsanwaltschaft hält hingegen einen Mordfall für erwiesen und fordert, dass der 21 Jahre alte Angeklagte für 15 Jahre hinter Gitter kommt – die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht.
Der junge Mann aus Lohmar in Nordrhein-Westfalen ist angeklagt, weil er im November 2013 seiner Internetbekanntschaft in ihrem Wohnort Eichwalde (Dahme-Spreewald) aufgelauert, sie mit einer Bierflasche niedergeschlagen und dann 78-mal auf sie eingestochen haben soll. Die Schülerin verblutete auf offener Straße. Er soll wütend darauf gewesen sein, dass sie ihm Tage zuvor einen Korb gegeben hatte.
Der Angeklagte gab die Tat vor Gericht indirekt zu, indem er über seinen Anwalt die Eltern der Getöteten um Entschuldigung bat. Am Montag sagte er vor Gericht: „Ich wollte noch mal sagen, dass es mir leidtut.“ Die Eltern des Opfers und ein Schüler, der bei dem Überfall verletzt wurde, sind Nebenkläger in dem Prozess.
Die Verteidigung vertritt die Auffassung, dass die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage vorgetragenen Mordmerkmale nicht zum Tragen kommen. Zum Zeitpunkt der Schläge mit einer Bierflasche auf die 14-Jährige könne nicht eindeutig belegt werden, dass es eine Tötungsabsicht gab, argumentierte der Anwalt. Zudem habe sein Mandant von einem Sachverständigen eine Persönlichkeitsstörung attestiert bekommen. Im Januar hatte der Sachverständige ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt und darin den Schluss gezogen, dass der Angeklagte Probleme habe, sich selbst einzuschätzen.
Der Verteidiger sagte, dass nicht auszuschließen sei, dass er „so tief gekränkt war, dass er sich nicht mehr überwinden konnte und deshalb nicht mehr da raus fand“. Tage vor der Tat hatte es nach Angaben der Eltern der Schülerin ein Treffen gegeben. Damals habe die 14-Jährige dem jungen Mann klargemacht, dass eine Beziehung nicht infrage komme. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden. Anna Ringle-Brändli
Anna Ringle-Brändli
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