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Brandenburg: Messerstechermit günstiger Prognose

Berlin - Raub, Diebstahl, Körperverletzung, und dann noch eine Messerstecherei – und dann nur ein Jahr auf Bewährung? Die milde Strafe für den 17-jährigen Messerstecher Erol A.

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Berlin - Raub, Diebstahl, Körperverletzung, und dann noch eine Messerstecherei – und dann nur ein Jahr auf Bewährung? Die milde Strafe für den 17-jährigen Messerstecher Erol A. haben viele nicht verstanden. Denn wäre er im September 2006 gleich aus dem Verkehr gezogen worden, so könnte der 23-jährige Darius E. noch leben, der am Dienstag an einem Badesee in Berlin-Tegel von Erol A. erstochen wurde. Der mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft und hat noch keine Aussage gemacht.

Die Richterin, die Erol A. im April in zweiter Instanz verurteilte, stellte eine günstige Prognose. Im September 2006 wurde er vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er legte Berufung ein, im April 2007 wurde wieder verhandelt. In den Monaten dazwischen hatte er sich nichts zuschulden kommen lassen. Deshalb verhängte das Gericht nun ein Jahr auf Bewährung. Dass Erol A. bei der Polizei öfter in Erscheinung getreten ist, auch mit Gewalttaten, war dem Gericht nicht bekannt. Und auch Bewährungsauflagen, bei denen ein Verstoß den sofortigen Haftantritt bedeutet hätte – etwa die Mitnahme eines Messers – gab es offenbar nicht.

Da Erol A. Türke ist, muss er mit Abschiebung rechnen – aber erst nach seiner zu erwartenden Haftstrafe. Während der Haft ginge das nur mit seiner Einwilligung. Berlins CDU-Innenpolitiker Frank Henkel forderte gestern eine Verschärfung der Gesetze: „Wer sich bei uns nicht benimmt, den kann ich doch nicht erst fragen, ob er gerne in sein Heimatland zurückgeschickt werden möchte.“ Er sei dafür, bereits nach Verurteilung und schon ab einem Jahr Freiheitsstrafe rigoros auszuweisen und abzuschieben. „Manche wollen freiwillig weg, aber der Staatsanwalt stellt sich quer“, sagt der grüne Innenpolitiker Volker Ratzmann: „Besonders bei langen Strafen will man die hier auch brummen sehen.“ Nach Verbüßung der Haft fliege der Täter ohnehin raus – das sei auch jetzt schon gängige Praxis. Viele beschäftigen Anwälte, um sich mit langwierigen Verfahren gegen den Rauswurf zu wehren.Fatina Keilani

Fatina Keilani

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