Brandenburg: Milde für Nazis? Sie waren bei Tat schwer betrunken
Berlin - Im Prozess gegen vier Rechtsextremisten, die im Juli in Friedrichshain einen Linken fast totgeprügelt haben sollen, könnte der jüngste Angeklagte von einem psychiatrischen Gutachten profitieren. Es sei nicht auszuschließen, dass bei Marcel B.
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Berlin - Im Prozess gegen vier Rechtsextremisten, die im Juli in Friedrichshain einen Linken fast totgeprügelt haben sollen, könnte der jüngste Angeklagte von einem psychiatrischen Gutachten profitieren. Es sei nicht auszuschließen, dass bei Marcel B. (21) zur Tatzeit „eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit“ vorgelegen habe, sagte am Dienstag der Sachverständige vor der Jugendkammer des Landgerichts. Der Angeklagte sei „erheblich“ alkoholisiert gewesen. Der Gutachter sprach von etwa 2,3 Promille und stützte sich in seiner Berechnung auf eine Blutprobe, die Marcel B. mehrere Stunden nach der Tat entnommen worden war.
Nach Ansicht des Sachverständigen sollte bei Marcel B. Jugendstrafrecht angewandt werden. Der Rechtsextremist war zur Tatzeit Heranwachsender, die Kammer kann deshalb zwischen Jugendstrafrecht und dem härteren Erwachsenstrafrecht wählen. Es sei eindeutig, dass Marcel B. „kein Erwachsener ist“, sagte der Gutachter. Er bescheinigte auch dem Angeklagten Michael G. (24), bei ihm sei aufgrund des Alkoholkonsums in der Tatnacht eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen. Michael G. hatte allerdings schon vor dem Gutachten keine oder zumindest keine hohe Strafe zu befürchten, da die Kammer bei ihm keinen dringenden Tatverdacht mehr sieht und vor einer Woche die Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet hatte. Frank Jansen
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