Brandenburg: Ministerium pocht auf Schallschutz-Vorgaben
Anwohner-Anwalt fordert hartes Durchgereifen gegen die Flughafengesellschaft
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Schönefeld - Die Flughafengesellschaft FBB muss nach dem Willen der Anwohner vor der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens in Schönefeld das Schallschutzprogramm für die Anwohner umsetzen. „Die Botschaft des OVG Berlin-Brandenburg ist für uns eindeutig: Das Schallschutzprogramm des Flughafens muss bis zur Inbetriebnahme realisiert sein“, sagte der Rechtsanwalt der Anwohner, Wolfgang Baumann, am Freitag in Würzburg unter Verweis auf einen Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Das Gericht hatte in der vergangenen Woche einer Klage von Anwohnern stattgegeben. Demnach muss die FBB beim Schallschutz nachlegen.
Dem OVG zufolge muss die FBB das im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzen. Demnach dürfe in Räumen von Wohngebäuden bei geschlossenen Fenstern der Lärmpegel von 55 Dezibel am Tage nicht überschritten werden. Der von der FBB bislang angebotene Schallschutz bleibe hinter diesem Schutzziel zurück und beruhe auf der falschen Annahme, dass der Maximalpegel von 55 Dezibel bis zu sechsmal am Tag überschritten werden darf. Baumann sagte, nötigenfalls müsse das Ministerium auch „Verwaltungszwang“ ausüben. Als Ultima Ratio müsse es auch durchsetzen, dass die Eröffnung des Flughafen erneut verschoben wird. Der Anwalt forderte das Ministerium auf, bis spätestens 6. Juli mitzuteilen, welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen es ergreifen werde. Sofern sich die FBB nach wie vor weigere, die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses anzuerkennen, müsse das Ministerium handeln.
Tatsächlich hat das Ministerium als Aufsichtsbehörde bereits am Mittwoch in einem Schreiben Flughafenchef Rainer Schwarz aufgefordert, den OVG-Beschluss umzusetzen, nach dem in 14 000 Wohnungen der Umgebung kein lautes Flugzeug zu hören sein darf. Anderenfalls droht eine sofortige Vollstreckung. Das Schallschutzprogramm muss damit wiederholt werden. Und das hat ein Nachspiel für FBB-Geschäftsführer Rainer Schwarz. Er hat es provoziert, dass es nun weit teurer wird als nötig. Die rigide Passage im Planfeststellungsbeschluss, auf die das Gericht jetzt pocht, stammt ursprünglich vom Flughafen. Der unternahm jedoch nichts, sie rechtzeitig ändern zu lassen. Seit Dezember 2011 ignorierte die FBB Auflagen des Ministeriums, beim Schallschutz höhere Standards zu sichern, den Planfeststellungsbeschluss einzuhalten, was damals zusätzlich 180 Millionen Euro gekostet und die massiven Proteste entschärft hätte. Nach PNN-Informationen geht der Flughafen davon aus, dass der bisher unterfinanzierte 157-Millionen-Etat nach dem OVG-Urteil um etwa 600 Millionen Euro aufgestockt werden muss.dapd/thm
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