Brandenburg: Ministerium schlug Vergleich aus Vernichtendes Urteil des BGH war vermeidbar
Potsdam - In der Bodenreform-Affäre um unrechtmäßig vom Land enteignete Grundstücke, ist das Finanzministerium Brandenburg offenbar stur in eine juristische Pleite gelaufen. Fest davon überzeugt, letztlich doch auf ganzer Linie obsiegen zu können, steuerte das von Rainer Speer (SPD) geführte Ministerium einen vermeidbaren Kurs in Richtung Bundesgerichtshof (BGH).
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Potsdam - In der Bodenreform-Affäre um unrechtmäßig vom Land enteignete Grundstücke, ist das Finanzministerium Brandenburg offenbar stur in eine juristische Pleite gelaufen. Fest davon überzeugt, letztlich doch auf ganzer Linie obsiegen zu können, steuerte das von Rainer Speer (SPD) geführte Ministerium einen vermeidbaren Kurs in Richtung Bundesgerichtshof (BGH). In dem Verfahren, das dann mit einer vernichtenden Kritik des höchsten Gerichts an der Verwaltungspraxis in Brandenburg endete, hatte zuvor der Vertreter des Klägers schon vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg mehrfach eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Die aber wurde laut Auskunft von Prozessbeteiligten durch die Vertreter des Landes nach Rücksprache mit einer Behördenvertreterin abgelehnt.
Wie in zivilrechtlichen Verfahren üblich, erkundete der Senat des Oberlandesgerichts im Januar 2007 bei den Prozessgegnern die Vorstellungen von einer fairen Einigung. In dem Verfahren, bei der es um die Eigentumsverhältnisse an Bodenreformland ging, sollte den gegen das Land Klagenden die weitere Verwertung eines Teilgrundstückes, das sie zu verkaufen beabsichtigten, ermöglicht werden. Der Streitwert lag dabei bei 10 000 Euro, die Verfahrenskosten sollten gegeneinander aufgewogen werden. Dies war der Vorschlag ihres Rechtsanwalts Ulrich Mohr. Aus der Reaktion des Gerichts darauf war erkennbar, dass es die Ansprüche auf Herausgabe des Grundstücks im Prinzip anerkennen könnte und ein solcher Vergleich für das Land vorteilhaft sein könnte. Eine weitere Auseinandersetzung mit diesem Vorschlag aber erfolgte nicht.
Der Grund: Die Landesregierung hatte offenbar an einem Urteil des höchsten Gerichtes des Landes Brandenburg gar kein Interesse, sondern strebte damals schon eine letztinstanzliche Klärung beim BGH an, obwohl zu diesem Zeitpunkt gar kein weiterer Fall mehr gerichtsanhängig war. Die Klärung erhielt die Landesregierung dann in Form einer Niederlage vom dem OLG auf ganzer Linie und zusammen mit der Feststellung, dass ihr bisheriges Verhalten, sich Bodenreformland selbst zu überschreiben und die alten Besitzer damit selbst und zum eigenen Vorteil zu enteignen, „sittenwidrig“ gewesen sei. Und auch in dem Verfahren beim BGH verpasste das Land die letzte Ausstiegsmöglichkeit, obwohl sofort nach Prozessauftakt klar wurde, dass der Senat gegen Brandenburg entscheiden würde. Die in solchen Fällen übliche Zurücknahme der Revision unterblieb. Johann Legner
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