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Personalwechsel im Brandenburger Landtag: Missachtet Brandenburg freies Mandat?
Christoph Schulze will SPD-Mitglied bleiben, künftig aber lieber für Bündnis 90/Die Grünen im brandenburgischen Landtag sitzen. Die Bedenken der Landtagsverwaltung weist der Potsdamer Staatsrechtler Thorsten Ingo Schmidt zurück.
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Potsdam - Der Potsdamer Staatsrechtler Thorsten Ingo Schmidt weist die Bedenken der brandenburgischen Landtagsverwaltung am Wechsel des ehemaligen SPD-Abgeordneten Christoph Schulze in die Grünen-Fraktion zurück. Gemäß des Wortlauts des brandenburgischen Fraktionsgesetzes sei der Wechsel zwar unzulässig, es sei „aber zweifelhaft, ob die entsprechende Passage nicht gegen die Landesverfassung verstößt“, sagte der Professor der Universität Potsdam im PNN-Interview. Der Landesgesetzgeber habe die Möglichkeit, die Umstände der Fraktionsbildung zu regeln, müsse dabei aber das freie Mandat der Abgeordneten hinreichend beachten. Wie berichtet hatte die Landtagsverwaltung am Mittwoch mit Verweis auf das Fraktionsgesetz Zweifel an der Wirksamkeit von Schulzes Beitritt in der Grünen-Fraktion geäußert. (mat)
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