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Brandenburg: Misshandlung vor Gericht abgestritten Arzt bestätigt Verletzungen des Gefangenen

Potsdam - Im Prozess gegen 13 Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel wegen Misshandlung eines Gefangenen hat der Hauptangeklagte Jens D. gestern alle Vorwürfe zurückgewiesen.

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Potsdam - Im Prozess gegen 13 Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel wegen Misshandlung eines Gefangenen hat der Hauptangeklagte Jens D. gestern alle Vorwürfe zurückgewiesen. Am sechsten Verhandlungstag vor dem Landgericht Potsdam betonte der 43-Jährige, er habe Matthias D. „weder misshandelt noch in der Gesundheit geschädigt“. Auch der Mitangeklagte Maik H. bestritt, den Gefangenen angegriffen zu haben.

Ein ehemaliger Anstaltsarzt bestätigte Verletzungen bei dem mutmaßlichen Opfer, konnte diese jedoch nicht erklären.

Die Staatsanwaltschaft wirft den angeklagten elf Männern und zwei Frauen Körperverletzung im Amt und Misshandlung eines Schutzbefohlenen in drei Fällen vor. Laut Anklage stieß Jens D. den Gefangenen am Morgen des 4. März 1999 gegen ein Gitter, kniete sich auf seine Brust und schlug ihm ins Gesicht. Maik H. und ein weiterer Angeklagter sollen den Gefangenen dabei festgehalten haben. Am Nachmittag sollen Jens D. und andere Wärter den Gefangenen erneut angegriffen haben. Am 5. März soll der Inhaftierte nochmals von mehreren, zum Teil vermummten Wärtern geschlagen worden sein.

Der damalige Anstaltsarzt Ronald G. sagte, Matthias D. habe am 5. März unter anderem eine Platzwunde an der Stirn, Abschürfungen im Gesicht und Prellungen am Oberkörper gehabt. Wie diese Verletzungen entstanden seien, wisse er aber nicht.

Der Hauptangeklagte Jens D. sagte, er habe Matthias D. am 4. März morgens in seiner Zelle abholen wollen. Dabei habe der Häftling plötzlich ohne Anlass zugeschlagen. Zusammen mit zwei Kollegen habe er dann versucht, D. zu fixieren. Dabei habe sich der Gefangenen jedoch heftig gewehrt. Während des angeblichen zweiten Angriffs am Nachmittag habe er bereits Dienstschluss gehabt, fügte der Hauptangeklagte hinzu. Er habe nach der Dienstübergabe gegen 13.00 Uhr noch ein Gespräch mit der Ersthelferin der Anstalt gehabt und sei später noch zu seinem Arzt gefahren, weil er selber Verletzungen erlitten hatte.

Der Mitangeklagte H. hat D. nach eigenen Angaben bei dem ersten Vorfall am Kopf festgehalten, weil dieser „wie wahnsinnig um sich schlug“. Es habe jedoch keine Misshandlung gegeben. Die Anklage habe ihn „entsetzt“. Die von der Staatsanwaltschaft für ihn angebotene Einstellung des Verfahrens wäre nur ein „fauler Kompromiss“. Für ihn komme nur ein Freispruch in Frage.

Ein damaliger Mithäftling und Freund schilderte Matthias D. als aggressiven Menschen, der schon bei Kleinigkeiten ausraste. Die Vorfälle vom 4. und 5. März habe er nicht live erlebt. D. habe jedoch Verletzungen gehabt, aus denen er auf Schläge und Tritte geschlossen habe. Es seien ein Fußabdruck am Oberkörper, ein Rippenbruch sowie Prellungen im Gesicht erkennbar gewesen. Wärter Jens D. habe ihn an einem Besuchstag aufgefordert: „Halt ja die Klappe.“ ddp

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