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Brandenburg: Mit Koks, Viagra und Baby: Schüsse auf der Autobahn

Neuruppin - Die Schreckschusspistole lag griffbereit auf dem Beifahrersitz neben der Babyschale, darin ein sechs Monate alter Säugling. Am Steuer saß ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

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Neuruppin - Die Schreckschusspistole lag griffbereit auf dem Beifahrersitz neben der Babyschale, darin ein sechs Monate alter Säugling. Am Steuer saß ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Auf der A24 schoss der Mann um sich. Seine Fahrt endete an einer Straßensperre in Neuruppin.

Der Notruf kam von einer 49-jährigen Jaguarfahrerin am Sonntagmorgen kurz vor halb zehn. Sie meldete der Polizei, dass sie auf der Autobahnstrecke Richtung Hamburg aus einem hinter ihr fahrenden Opel Insignia beschossen worden sei. Die Frau hatte drei Kinder an Bord, vor ihr fuhr ihr Mann mit vier Insassen. An der Auffahrt Oberkrämer kam der 41-Jährige auf die Autobahn und wollte zwischen die beiden Wagen. Laut Polizei folgten „beleidigende Gesten“ des Mannes. Die 49-Jährige fuhr auf den linken Fahrstreifen, der 41-Jährige setzte sich dahinter, wurde ausgebremst. Dann soll er – offenbar aus Wut – aus seinem Wagen auf den Jaguar geschossen haben. Als die Polizisten den Schützen in Neuruppin stoppten, fanden sie allerlei in dem Wagen. Nicht nur das Baby, auch eine 30 Jahre alte Frau und einen Hundewelpen. Neben der Schreckschusspistole noch einen Schreckschussrevolver, einen Schalldämpfer, einen selbstgeschweißten Baseballschläger, diverse Utensilien für den Drogenkonsum, Drogen und Potenzmittel – nach PNN-Information mehrere Packungen Flüssig-Viagra. Der Mann musste auch in das Atemalkoholtestgerät pusten, es zeigte 1,91 Promille. Ein Drogenschnelltest ergab, dass der Mann Kokain genommen hat.

Die Polizei nahm den Mann kurzzeitig in Gewahrsam, er ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Jetzt läuft gegen ihn ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Verstößen gegen das Waffenrecht und das Betäubungsmittelgesetz. axf

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