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Brandenburg: Mit Zulassung

Test von Tragschrauber war rechtmäßig

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Potsdam - Die von der Brandenburger Polizei getesteten Tragschrauber hatten nach den Worten von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) eine gültige Zulassung. Damit widersprach Schönbohm am Donnerstag im Potsdamer Landtag Medienberichten der vergangenen Woche, wonach die Testflüge der Ultraleichtflugzeuge ohne gültige Papiere geschahen. Seit August 2007 testet Brandenburg den Tragschrauber als preisgünstigen Polizeiflieger. Das auch Gyrokopter genannte Fluggerät sieht wie ein Mini-Hubschrauber aus. Es soll zur Verkehrsüberwachung, Fahndung oder zur Suche nach vermissten Menschen eingesetzt werden.

Zwar hätten die Gyrokopter zwei Benzintanks statt wie vorgeschrieben einen Tank gehabt. Das sei allerdings beim zuständigen Deutschen Ultraleichtflugverband, der bei solchen Fliegern die Verkehrszulassung erteilt, übersehen worden. Erst Anfang November habe der Verband den Fehler erkannt und die Flugerlaubnis widerrufen, so Schönbohm. Der Flieger, der inklusive zwei Mann Besatzung maximal 450 Kilogramm wiegt, ist deutlich günstiger als ein Polizeihubschrauber.

Die Einsatzmöglichkeiten des technisch einfachen Geräts sind allerdings begrenzt. Kritiker sprechen von „Schönwetterflieger“, da der Tragschrauber bei Nacht oder schlechter Witterung nicht starten kann. Ob Brandenburg den Gyrokopter als erstes deutsches Bundesland für reguläre Polizeieinsätze übernimmt, wird nach Angaben des Potsdamer Innenministeriums frühestens im April 2009 entschieden. dpa

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