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Brandenburg: Mord von 1992 aufgeklärt

Genetischer Fingerabdruck überführt Berliner 15 Jahre nach Raubüberfall in Bernau

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Bernau/Potsdam - Dank DNA-Analyse ist ein Tötungsverbrechen aus dem Jahr 1992 in Bernau aufgeklärt worden. Knapp 15 Jahre nach der Tat erließ das Amtsgericht Frankfurt (Oder) Haftbefehl wegen Raubmordes gegen einen 55-jährigen Mann, wie ein Sprecher Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gestern sagte. Der Berliner soll am 25. Juni 1992 an einem Überfall auf einen Geldtransporter an der Sparkasse am Steintor in Bernau beteiligt gewesen sein. Dabei wurde ein 40-jähriger Mitarbeiter einer Werttransportfirma durch Pistolenschüsse so schwer an Kopf und Hals verletzt, dass er wenige Stunden später im Krankenhaus verstarb.

Auf die Spur des 55-Jährigen waren Kriminalpolizei und Spezialisten des Landeskriminalamtes (LKA) nach Angaben des Potsdamer Innenministeriums durch eine neuerliche Auswertung der am Tatort gefunden Spuren gekommen. Anhand des „genetischen Fingerabdrucks“ sei der 55 Jahre alten Mann ermittelt worden.

Bei dem Überfall hatten die drei Täter rund 3,5 Millionen Mark erbeutet. Trotz sofort eingeleiteter Fahndung unter anderem mit Hubschrauber und Hunden wurden die Täter nicht gefasst. Der getötete Wachmann hinterließ eine Frau und zwei Kinder. Die Staatsanwaltschaft machte am Donnerstag keine Angaben, ob es nach der Ermittlung des 55-Jährigen schon Hinweise auf die beiden Mittäter gibt.

Der Beschuldigte sitzt derzeit in Halle/Saale in Untersuchungshaft. Gegen den mehrfach vorbestraften Mann läuft dort laut Innenministerium ein Prozess wegen anderer Straftaten. Ihm werden mehrere Überfälle zur Last gelegt. Nach Angaben der „Märkischen Oderzeitung“ soll er ein Mitglied der auf Juwelier-Überfälle spezialisierten „Hammerbande“ sein. Der Name resultiert aus der Vorgehensweise der Täter, Vitrinen und Schaufensterscheiben mit Hämmern zu zertrümmern.

Bei der Aufklärung des lange zurückliegenden Falls habe sich wieder „die überragende Bedeutung der DNA-Analyse“ erwiesen, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Er erinnerte daran, dass über den „genetischen Fingerabdruck“ bereits 2003 Sexualmorde an zwei Mädchen aus den Jahren 1986 und 1988 aufgeklärt worden waren. Deren Leichen waren bei Großbeuthen und Bernau gefunden worden.

Der Minister erneuerte die Forderung nach einer uneingeschränkten Nutzung der DNA-Analyse durch die Kriminalpolizei. Der „genetische Fingerabdruck“ müsse dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichgestellt werden, sagte er. Das LKA habe im vergangenen Jahr rund 3400 Datensätze zu Personen und Spuren an die bundesweite DNA-Analyse-Datei geliefert. Das seien 45 Prozent mehr als 2005 gewesen. Auch die Zahl der Treffer beim Abgleich mit der Datei habe sich im gleichen Zeitraum um 110 Prozent auf 520 erhöht.

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