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Brandenburg: Mordfall nach 17 Jahren aufgeklärt

Berlin - Die Berliner Polizei hat erstmals einen alten Mordfall per DNA-Abgleich aufgeklärt. 17 Jahre nach der Tat wurde der heute 44-Jährige Ali K.

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Berlin - Die Berliner Polizei hat erstmals einen alten Mordfall per DNA-Abgleich aufgeklärt. 17 Jahre nach der Tat wurde der heute 44-Jährige Ali K. überführt, im Jahr 1992 im Kleinen Tiergarten in Moabit einen Obdachlosen mit einem Hammer erschlagen zu haben. Der Fall gehört zu den 188 seit 1976 unaufgeklärten Fällen, die in den vergangenen  Monaten durch die Soko „SE11“ noch einmal dahingehend angesehen worden sind, ob mit heutiger moderner Technik Spuren gefunden werden können, die früher unsichtbar waren. Erst vor wenigen Wochen hatte Innensenator Ehrhart Körting (SPD ) vier Millionen Euro für diese Sonderkommission bewilligt, um die Arbeit zu beschleunigen.

Den Ermittlern von „SE11“ lag unter anderem ein Zimmermannshammer vor. Dieser war kurz nach Mitternacht des 20. Mai 1992 neben einer Parkbank bei der Leiche von Herbert Winkelmann gefunden worden. Damals reichte die Technik nicht, um kleinste Hautschuppen sichtbar zu machen – nun gelang der Durchbruch: fremde DNA wurde an Winkelmanns Hammer gefunden. Und die beim Bundeskriminalamt geführte DNA-Datenbank spuckte den Treffer aus: Ali K.

Lange fahnden mussten die Ermittler nicht: Ali K. sitzt seit 1992 wegen dreifachen Mordes in Tegel im Gefängnis. K. hatte im April und Mai 1992 eine regelrechte Blutspur in Moabit hinterlassen:  Am 14. April ermordete er den Tankwart Bernd B. an der Kaiserin-Augusta-Allee, um an 2000 Mark zu kommen. Drei Wochen später tötete er seine Geliebte Ewa M., weil sie nach seiner Meinung weitere Männerbekanntschaften hatte. Als Minuten nach dieser Tat Magdalena K., eine Freundin des Opfers, die Wohnung an der Bremer Straße betrat, erschoss Ali K. auch sie, um unerkannt flüchten zu können. Alle drei Opfer waren mit der gleichen Waffe getötet worden, das hatte die Polizei schnell ermittelt. Überführt wurde K. schon damals per DNA-Abgleich.

Wichtig für die Aufklärung war in diesem Fall auch, dass sich der Gesetzgeber entschlossen hatte, bei Schwerverbrechern auch nachträglich eine DNA-Probe zu nehmen. Ha

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