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Brandenburg: Müssen Demokraten Neonazis weichen?

Rechtsextremisten dürfen per Gerichtsbescheid zum Friedhof / Polizei mit über 2000 Beamten in Halbe

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Cottbus/Halbe - Der als Reaktion auf einen Neonazi-Aufmarsch für Sonnabend geplante „Tag der Demokraten“ in Halbe, darf möglicherweise nicht im Zentrum der Gemeinde stattfinden.

Das Verwaltungsgericht in Cottbus legte gestern in einem Eilverfahren fest, dass die Veranstaltung in der zentral gelegenen Lindenstraße erst beginnen dürfe, wenn die Neonazis den Vorplatz des Waldfriedhofs für ihre einstündige Zwischenkundgebung genutzt hätten. Die von der Polizei angeordnete räumliche Beschränkung der Neonazi-Kundgebung auf den Bahnhofsvorplatz sei damit nichtig, sagte ein Gerichtssprecher.

Zugleich regte der zuständige Richter eine örtliche Verlegung des „Tags der Demokraten“ an. Unter Verweis auf Einschätzungen des Frankfurter Polizeipräsidiums betonte das Gericht, der „Tag der Demokraten“ könne auch an einem „in zureichender Entfernung von der Lindenstraße liegenden Ort“ stattfinden, der den Teilnehmern die gleiche Aufmerksamkeit sichere, ohne dass erhebliche Gefahren drohten. Nach Auffassung des Gerichts war die räumliche Beschränkung der Kundgebung der Rechtsextremisten „unverhältnismäßig und mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar“. Für den Veranstalter sei die Nähe zum Waldfriedhof von „zentraler Bedeutung“, so das Gericht.

Das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) legte inzwischen Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein. Mit einer endgültigen Entscheidung wird am Freitagnachmittag gerechnet.

Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) zeigte kein Verständnis für die Entscheidung des Gerichts. Die Platzzuweisung müsse neu diskutiert werden, so Fritsch. Bildungsstaatssekretär Martin Gorholt versicherte, dass der „Tag der Demokraten“ auf jeden Fall in Halbe stattfinden werde.

Auch der Vorsitzende des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, Heinz-Joachim Lohmann, unterstrich: „Wir werden in Halbe sein und demonstrieren.“

Mit dem Gerichtsverfahren hatte sich der rechtsexreme Veranstalter des „Heldengedenkens“ gegen eine Entscheidung des Polizeipräsidiums gewehrt, nach welcher die Lindenstraße in Halbe nicht mehr hätte durchschritten werden dürfen. Außerdem hätten die Neonazis ihre Versammlung auf den Bahnhofsbereich beschränken müssen. Diese Entscheidung war damit begründet worden, dass das örtliche Aktionsbündnis gegen Heldengedenken und Naziaufmärsche in Halbe den „Tag der Demokraten“ zeitgleich in der Lindenstraße begehen wolle. Der „Tag der Demokraten“ mit Ansprachen und Kulturprogramm soll um 12.30 Uhr beginnen und um 17.00 Uhr enden. Die Rechtsextremisten dürfen sich nach Polizeiangaben zwischen 14 und 21 Uhr versammeln.

Zum „Tag der Demokraten“ werden nach Einschätzung der Veranstalter etwa 2500 Menschen kommen. Die Polizei rechnet mit deutlich mehr als 1000 Neonazis. Der Friedhof von Halbe ist die größte Kriegsgräberstätte Deutschlands. In den vergangenen Jahren waren jeweils am Vortag des Volkstrauertages hunderte von Neonazis zum „Heldengedenken“ nach Halbe gekommen.

Am Samstag will die Polizei mit über 2000 Beamten aus mehreren Bundesländern mögliche Ausschreitungen verhindern. Das Prinzip der räumlichen Trennung werde in jedem Fall durchgesetzt, kündigte der Frankfurter Polizeipräsident Klaus Kandt gestern an. Wo die Trennlinie liegen werde, hänge von der für Freitag erwarteten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ab. Bei Aktionen des „zivilen Ungehorsams“, wie Blockaden, werde die Polizei „nicht brachial räumen“, sagte Kandt. Wie in Potsdam werden 30 speziell geschulte Beamte im Einsatz sein, die versuchen werden zu vermitteln.ddp

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