Brandenburg: Mutter von getötetem Baby muss knapp vier Jahre in Haft
Frankfurt (Oder) - Weil sie ihren kleinen Sohn nach der Geburt erstochen hat, soll eine junge Mutter für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die 22-Jährige am Dienstag wegen Totschlags im minderschweren Fall.
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Frankfurt (Oder) - Weil sie ihren kleinen Sohn nach der Geburt erstochen hat, soll eine junge Mutter für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die 22-Jährige am Dienstag wegen Totschlags im minderschweren Fall.
Der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „besonderen Belastungssituation“ für die zur Tatzeit 21-Jährige aus Golzow (Märkisch-Oderland). Diese sei mit ihrer Situation als alleinerziehende Mutter einer kleinen Tochter und ihrer Lehre bereits am Rande ihrer Kräfte gewesen. Sie habe sich alleine und überfordert gefühlt. Auch ihr Geständnis wertete er als strafmildernd.
Bis zuletzt habe die Frau ihre neuerliche Schwangerschaft verdrängt – von der im Oktober 2013 einsetzenden Geburt sei sie dann überwältigt worden. Dies sei keine Schutzbehauptung, befand der Richter. Dafür spreche unter anderem die Tatsache, dass die Frau keinerlei Vorbereitungen für die heimliche Geburt getroffen habe. Ihre kleine Tochter hatte während der Tat in der Wohnung geschlafen.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung beantragte drei Jahre und sechs Monate. Der Verteidiger der Angeklagten nannte das Urteil „mutig“ und „absolut angemessen.“ Es ist noch nicht rechtskräftig.
Der Haftbefehl wurde nach der Urteilsverkündung ausgesetzt, sodass die junge Frau das Gericht auf freiem Fuß verlassen konnte. Antje Scherer
Antje Scherer
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