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Brandenburg: NABU klagt gegen die Kormoran-Verordnung

Potsdam - Der Naturschutzbund NABU hat beim Oberverwaltungsgericht in Berlin Normenkontrollklage gegen die brandenburgische Kormoran-Verordnung erhoben. Die Landesregierung hatte mit der Regelung landesweit den Abschuss von Kormoranen außerhalb von Natur- und Vogelschutzgebieten zugelassen.

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Potsdam - Der Naturschutzbund NABU hat beim Oberverwaltungsgericht in Berlin Normenkontrollklage gegen die brandenburgische Kormoran-Verordnung erhoben. Die Landesregierung hatte mit der Regelung landesweit den Abschuss von Kormoranen außerhalb von Natur- und Vogelschutzgebieten zugelassen. NABU-Landesgeschäftsführer Wolfgang Mädlow sagte am Dienstag in Potsdam: „Nach gründlicher Überprüfung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen sind wir sicher, dass die Verordnung rechtswidrig ist“. Die Regelung verstoße gegen EU- und Bundesnaturschutzrecht. Kernpunkt des Streites ist den Naturschützern zufolge die Frage, ob und in welchem Umfang die Vögel der heimischen Fischereiwirtschaft Schaden zufügen. ddp

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