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Die Macher der Volksinitiative „Schule satt“ ziehen vor das Brandenburger Verfassungsgericht.

© Jens Kalaene/dpa

Nach Ablehnung im Brandenburger Landtag: Initiative für kostenloses Schulessen zieht vor Gericht

Eine Volksinitiative für kostenloses Schulessen war wegen Formfehlern im Landtag abgewiesen worden. Das wollen die Organisatoren so nicht hinnehmen.

Stand:

Ein Bündnis für kostenloses Schulessen will gegen die Ablehnung seiner Volksinitiative gerichtlich vorgehen. Die Organisatoren der Initiative hätten gegen die Entscheidung des Brandenburger Landtags Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt, hieß es in einer Mitteilung der Linken in Brandenburg. Das Gericht bestätigte den Eingang der Beschwerde.

Das Bündnis hinter der Volksinitiative fordert ein kostenloses Schulessen für die Klassen 1 bis 6 in Brandenburg. Für die Volksinitiative „Schule satt!“ waren 20.000 Unterschriften nötig – 22.500 wurden gesammelt. Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags schätzte in einem Gutachten die Initiative als rechtlich unzulässig ein, weil etwa der Zweck der Unterschriftensammlung nicht eindeutig aus dem Titel hervorging. Der Hauptausschuss lehnte die Initiative daher ab.

„Wir haben deshalb nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Argumente aus dem Gutachten sind auch inhaltlich höchst fragwürdig“, sagte Angela Schweers, Vorstandsvorsitzende des Awo-Bezirksverbandes Potsdam. Die hohen Lebenshaltungskosten blieben und die Armut von Familien und insbesondere Alleinerziehenden verschärfe sich weiterhin.

Die Organisatoren verzichteten nach eigenen Angaben auf die Forderung nach einem kostenlosen Schulessen für alle Kinder aus Kostengründen. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Mittagessenspreis von 5,23 Euro beliefen sich die Kosten für die Erstattung der Kostenbeiträge für alle über 410.000 Kinder und Jugendliche des Landes auf jährlich rund 430 Millionen Euro, erklären sie im Internet. (dpa)

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