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Tagesspiegel Plus Update
Nach Missbrauchsverdacht im Maßregelvollzug: Half eine Gesetzeslücke dem mutmaßlichen Täter?
Wahrscheinlich bei einem erlaubten Besuch im Maßregelvollzug in Brandenburg/Havel soll ein Kind Opfer sexueller Gewalt geworden sein. Wie ist das möglich?
Von Marion Kaufmann
Stand:
Der Verdacht auf schweren sexuellen Kindesmissbrauch im Maßregelvollzug in Brandenburg/Havel wirft Fragen nach dem ausreichenden Schutz von Besuchern auf. Besuche in der forensischen Klinik, in der gefährliche, psychisch kranke Straftäter teils wegen Sexualdelikten einsitzen, ist gesetzlich geregelt. Allerdings wird dabei nur auf den Schutz der Patienten und des Personals abgezielt– nicht auf den von Besuchern.
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