Brandenburg: Nachtruhe für den Großflughafen Mit dem BBI-Bau erlischt
jetzige 24-Stunden-Lizenz
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Schönefeld - Die Betreiber des Flughafens Schönefeld haben, vermutlich aus Rücksicht auf die Anwohner, die Möglichkeit eines 24-Stunden-Betriebs anderthalb Jahrzehnte nicht, oder nur selten genutzt. Diese Lizenz für eine durchgehende Nutzung wollten die BBI-Planer jedoch auf jeden Fall in die Zukunft hinüberretten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ihnen mit seinem Urteil vom März des Jahres einen Strich durch die Rechnung gemacht. Zwischen Mitternacht und fünf Uhr früh herrscht, von Notfällen natürlich abgesehen, Flugverbot. Fast schon ein wenig süffisant im Unterton haben die Richter der Flughafengesellschaft den Weg gewiesen, rund um die Uhr zu fliegen – sie müssten einfach auf den Neubau verzichten. In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich: „Den Vorhabenträgern ist es unbenommen, den vorhandenen Bestand nach Maßgabe der Genehmigung vom 20. September 1990 . . . auch nachts zu nutzen.“
Eine weitere Schlussfolgerung aus dem Urteil überlesen oder übersehen all jene, die jetzt erwägen, die Flughäfen Tempelhof oder Tegel auf die eine oder andere Weise dauerhaft in Betrieb zu lassen. Das Bundesverwaltungsgericht würdigt zunächst die Absicht der Planer, durch die parallel zur Öffnung von BBI erfolgende Schließung von Tegel und Tempelhof die „Umweltbelastungen und Sicherheitsrisiken“ für die Anwohner merklich zu reduzieren. Es schreibt dann den zwingenden zeitlichen Zusammenhang zwischen Eröffnung hier und Schließungen dort ausdrücklich fest. PNN
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