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Brandenburg: Nalepastraße: Vorwürfe vom Rechnungshof Verkauf des Funkgeländes in Berlin war „nachlässig“

Berlin/Magdeburg - Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt hat den Verkauf des früheren DDR-Rundfunkgeländes im Köpenicker Ortsteil Oberschöneweide mit ungewöhnlich scharfen Worten gerügt. Das Geschäft sei „unprofessionell, nachlässig und leichtfertig“ getätigt worden.

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Berlin/Magdeburg - Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt hat den Verkauf des früheren DDR-Rundfunkgeländes im Köpenicker Ortsteil Oberschöneweide mit ungewöhnlich scharfen Worten gerügt. Das Geschäft sei „unprofessionell, nachlässig und leichtfertig“ getätigt worden. In einem gestern veröffentlichten Prüfbericht macht Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke besonders Sachsen-Anhalts Liegenschaftsverwaltung (Limsa) schwere Vorwürfe. Wie berichtet, hatte die Limsa den Verkauf im Auftrag der fünf ostdeutschen Bundesländer und des Landes Berlin abgewickelt, die jeweils Teile des Areals besaßen. Dabei sei allen beteiligten Ländern ein erheblicher Schaden entstanden. Seibicke: „Das Gelände wurde deutlich unter Wert verkauft.“

Nach Auskunft eines Sprechers des Rechnungshofes hat seine Behörde seit Juni dieses Jahres „den gesamten Vorgang akribisch untersucht“. Danach verkaufte die Limsa das 13 Hektar große Grundstück mit rund 40 Gebäuden, aus denen der DDR-Rundfunk von 1956 bis 1990 sendete, für 350 000 Euro an die sachsen-anhaltinische Baufirma „Bau und Praktik“. Für deren Inhaber war dies ein außergewöhnliches Schnäppchen, denn ihre Spekulation ging auf: Sie teilten das Areal in drei Stücke und erzielten bei einer Versteigerung im vergangenen Juli alleine für einen der drei Teile 3,9 Millionen Euro von einer Investorengruppe aus den Niederlanden. Entsprechend groß war die Empörung bei den Vorbesitzern, die sofort intensiv nach Schuldigen fahndeten.

Im Prüfbericht des Rechnungshofes, der dieser Zeitung vorliegt, heißt es nun, das Vorgehen der Liegenschaftsverwaltung sei „mit normalem Geschäftsgebaren nicht erklärlich“ und „in höchstem Maße unfachmännisch“ gewesen. Der Limsa hätten sogar Kaufangebote von einem bis zu fünf Millionen Euro vorgelegen. Allerdings weise nichts auf ein bewusst fehlerhaftes Verhalten hin: „Es gibt keine Anhaltspunkte, dass vorsätzlich gehandelt wurde“, sagte am Dienstag ein Sprecher der Behörde. Der Sachverstand der Behördenmitarbeiter sei jedoch nicht richtig genutzt worden.

Schwere Fehler wirft der Landesrechnungshof im Hinblick auf das missglückte Immobiliengeschäft auch dem Magdeburger Finanzministerium vor. So habe man den Finanzausschuss des sachsen-anhaltinischen Landtages vorher nicht über den beabsichtigten Verkauf informiert. Das sei ein Verstoß gegen die Landesverfassung.

Aus Sicht des Rechnungshof-Präsidenten Ralf Seibicke müssen sich allerdings auch die politisch Verantwortlichen in den anderen beteiligten Bundesländern Vorwürfe gefallen lassen. Denn noch kurz vor dem Abschluss des heute beklagten Kaufvertrages am 3. November 2005 habe der damalige Limsa-Geschäftsführer Hans-Erich Gerst in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg nachgefragt, ob man mit den Bedingungen einverstanden sei. Es habe keinerlei Bedenken gegeben. Hans-Erich Gerst, wurde inzwischen als Limsa-Geschäftsführer entlassen und als Beamter suspendiert. CS

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