Brandenburg: Namensschild: Keine Angriffe auf Polizisten Kennzeichnungspflicht richtet keinen Schaden an
Berlin/Potsdam - Über Jahrzehnte ist um die Kennzeichnungspflicht für Polizisten gestritten worden. Seit mehr als einem Jahr sind in Berlin die 13 000 uniformierten Beamten mit Nummern- oder Namensschildern ausgestattet, 2011 hatte dies der frühere rot-rote Senat gegen massive Widerstände aus der Polizei und der CDU beschlossen.
Stand:
Berlin/Potsdam - Über Jahrzehnte ist um die Kennzeichnungspflicht für Polizisten gestritten worden. Seit mehr als einem Jahr sind in Berlin die 13 000 uniformierten Beamten mit Nummern- oder Namensschildern ausgestattet, 2011 hatte dies der frühere rot-rote Senat gegen massive Widerstände aus der Polizei und der CDU beschlossen. Seit Jahresbeginn gilt die Kennzeichnungspflicht in Brandenburg. Nun räumt Innensenator Frank Henkel (CDU) ein: Er habe „keine Erkenntnisse“ zu etwaigen Übergriffen oder Bedrohungen gegen Polizisten.
Henkel hatte auf eine Anfrage der Linken im Abgeordnetenhaus geantwortet. Demnach ist es auch keinem Unbefugten außerhalb der Behörde gelungen, „private Daten hinter einer individuellen Nummernkennzeichnung“ zu erfahren. Mit anderen Worten: Berliner Beamte, die nun meist Nummern tragen, können sich weitgehend sicher sein, dass sie zu Hause keinen ungebetenen Besuch bekommen. Linken-Fraktionschef Udo Wolf erklärte: „Die Panikmache, mit der die damalige CDU-Opposition und Frank Henkel die Einführung der Kennzeichnung verhindern wollten, entbehrte jeder Grundlage.“ Weder haben die Nummern zu einem Anstieg von unberechtigten Strafanzeigen gegen Dienstkräfte geführt noch gibt es Erkenntnisse über Angriffe auf die Privatsphäre.
Auch in Brandenburg ist heftig über eine Kennzeichnung gestritten worden. Seit diesem Jahr müssen nun die 6000 Brandenburger Beamten in Uniform ein Namensschild tragen. Brandenburg ist das erste Bundesland, das seine Polizisten per Gesetz zur Kennzeichnung verpflichtet. In Berlin ist die Kennzeichnung eine verbindliche Dienstanweisung. In anderen Bundesländern gibt es solche Regelungen bislang allenfalls für Verkehrspolizisten. Als problematisch gilt, dass Beamte aus anderen Ländern auch bei Großeinsätzen in der Hauptstadtregion nicht gekennzeichnet sind. „Die Erkenntnisse aus Berlin werden auch denjenigen helfen, die sich in anderen Bundesländern für die Kennzeichnungspflicht einsetzen“, sagte Wolf. Bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist man gelassen – als Niederlage wird die Antwort von Henkel nicht verstanden. „Künftig werden sicher entsprechende Fälle registriert“, sagte Dieter Großhans von der Berliner GdP am Donnerstag. „Es hat Vorkommnisse gegeben, nur haben die Kollegen nicht sofort erkannt, dass sie mit der Kennzeichnung zu tun haben.“ Die Regelung sei relativ neu, noch fehle das Bewusstsein dafür, entsprechende Probleme zu dokumentieren.
Nach jahrelangem Streit im Abgeordnetenhaus und den Verwaltungen hatte der frühere Innensenator Ehrhart Körting (SPD) die Kennzeichnungspflicht durchgesetzt. Zuvor hatte sich jeder zweite Polizist schon freiwillig kenntlich gemacht. Der Personalrat der Polizei, die Gewerkschaften GdP und DPolG sowie die CDU waren vehement dagegen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und Anwälte hatten auf eine Kennzeichnung gedrängt, um die oft vermummten und behelmten Polizisten nach Gewaltfällen identifizieren zu können. H. Heine
H. Heine
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: