zum Hauptinhalt

Brandenburg: Nationalpark darf weiter wachsen Gericht: Landtausch im

Nationalpark ist rechtens

Stand:

Berlin/Schwedt - Etappensieg für den Nationalpark Unteres Odertal im Streit um Austauschflächen: Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) kann der Park weiterhin privaten Grundstücksbesitzern Austauschflächen zuweisen.

Der Verein der Freunde des deutsch-polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal hatte dies im Eilverfahren vor dem OVG stoppen wollen. Er besitzt einen Großteil der Flächen und sieht sich durch den Austausch benachteiligt.

Nationalparkleiter Dirk Treichel begrüßte die OVG-Entscheidung. „Damit sind wir einen Riesenschritt weitergekommen“, sagte Treichel am Donnerstag auf Anfrage. „Dieser Verein ist kein Förderverein des Naturschutzes, sondern verfolgt inzwischen rein wirtschaftliche Ziele“, sagte er.

Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) sah sich in der Rechtsauffassung ihres Hauses bestätigt. „Damit ist der Weg frei für die vom Land betriebene konsequente Weiterentwicklung des einzigen brandenburgischen Nationalparks“, meinte die Ministerin in Potsdam.

Ein Vereinssprecher wollte den Gerichtsbeschluss nicht weiter kommentieren, äußerte aber Unverständnis. Zwischen dem Verein und dem Land Brandenburg gibt es seit Jahren Streit, obwohl ihr Interesse zunächst das gleiche zu sein schien: der Nationalpark Unteres Odertal.

Deutschlands einziger Flussauen-Nationalpark in der Uckermark gilt als großes Rastgebiet für Zugvögel und als Heimat mehrerer vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten. Um diese zu schützen, soll das Gebiet Wildnis werden. „Das verträgt sich nicht mit Landwirtschaft oder Fischerei“, erklärte Treichel. Ein Großteil der Flächen sind bereits nicht mehr im privaten Besitz. Im Zuge eines sogenannten Flurbereinigungsverfahrens werden den restlichen Grundbesitzern Ersatz-Grundstücke im Umland des Parks zugewiesen.

Davon betroffen ist auch der Verein. Denn dieser hat – noch bevor das Land 1995 den Naturschutzpark gesetzlich verankert hatte – dafür von Privatleuten Flächen gekauft. Von 1992 bis 1999 flossen dafür laut Umweltministerium mehr als 16 Millionen Euro Fördermittel. Gekauft wurden auch Grundstücke, die außerhalb des Projektgebietes mit rund 11 000 Hektar lagen und später für den Austausch genutzt werden sollten.

Derzeit ist das Land Brandenburg nun dabei, dem Nationalpark seine spätere Struktur zu geben. Darum wechseln Flächen, den Besitzern werden Abfindungsflächen zugewiesen. „Wir wollen den Betrieben Rechtssicherheit geben“, sagte Treichel.

In diesem Zusammenhang wurden dem Verein Grundstücke weggenommen, die bislang beispielsweise an Landwirte verpachtet wurden. Als Alternative erhielt die Organisation Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden dürfen. Dadurch sah der Verein seine wirtschaftlichen Interessen verletzt und sein Fortbestehen in Gefahr.

Die OVG-Richter sahen dies anders. „Der Verein hat im Eilverfahren nicht glaubhaft machen können, dass die Nutzung der ihm zugewiesenen Flächen unzumutbar ist“, erklärte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Die Organisation könne trotz finanzieller Einbußen bestehen, argumentierte das Gericht.dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })