OVG-Urteil: Neonazi-Netzwerk aus Brandenburg bleibt verboten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot der Neonazi-Gruppierung „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ bestätigt.
Stand:
Berlin/Potsdam - Das Neonazi-Netzwerk „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ bleibt verboten. Das entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
Die Aktivitäten des Vereins, der auch wegen seiner gespenstischen Fackelzüge berüchtigt war, richteten sich laut Urteil gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
„Das Vereinsverbot ist rechtmäßig“, sagte der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki in Berlin. Damit wurde die Klage der auch als „Spreelichter“ bekannten Gruppierung in zweiter Instanz abgewiesen. Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Das Potsdamer Innenministerium hatte das rechte Netzwerk schon 2012 verboten. (Az: OVG 1 A 4.12)
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Jutta Schütz
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