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Neue Hürden für Ulrike Liedtke: Kann sich Brandenburgs Landtagspräsidentin auch gegen die AfD durchsetzen?
In der ersten Sitzung des neuen Brandenburger Landtags wird das Landtagspräsidium gewählt: Der Verbleib der bisherigen Präsidentin scheint gesetzt. Ungewisser ist der Posten des Vizepräsidenten.
Von Benjamin Lassiwe
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Es ist die erste große Personalie, über die in Brandenburg nach der Landtagswahl zu entscheiden ist: In seiner ersten Sitzung muss das Brandenburger Landesparlament eine Präsidentin oder einen Präsidenten wählen. Anders als in Thüringen sieht die Brandenburger Verfassung kein Vorschlagsrecht einer Fraktion vor. Vielmehr heißt es dort, dass der Landtag „in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte einen Präsidenten und mindestens eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten“ wählt.
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