Brandenburg: NEUE REGELUNGEN
Teilzeitstudium: Damit soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie oder Beruf mit dem Studium gewährleistet werden.Studieren ohne Abitur: Ab sofort darf auch studieren, wer nach einem Oberschulabschluss und einer Ausbildung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat.
Stand:
Teilzeitstudium: Damit soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie oder Beruf mit dem Studium gewährleistet werden.
Studieren ohne Abitur: Ab sofort darf auch studieren, wer nach einem Oberschulabschluss und einer Ausbildung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat.
Freigabe der Organisationsstruktur: Hochschulen erhalten mehr Eigenverantwortung, dürfen selbst über die Zusammensetzung von Gremien entscheiden.
Auswahl nach Leistung: Hochschulen können in einzelnen Studiengängen mit Mindestnoten den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium begrenzen.
Zwangsexmatrikulation: Hochschulen können nach der Überschreitung von Prüfungsfristen künftig Studierenden exmatrikulieren.
Juniorstudium: Begabte Schüler der Oberstufe können parallel zum Schulunterricht an der Hochschule Scheine für das spätere Studium erwerben.
Neues Finanzierungsmodell: Hochschulen dürfen künftig Körperschaftsvermögen bilden.
Lehrprofessur: Sie soll Hochschulen ermöglichen, Professoren allein für die Lehre abzustellen.
Forschungsprofessur: Sie soll ermöglichen, dass Professoren 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für Forschung nutzen. Somit sollen Fachhochschulen stärker Forschung betreiben können. Kix
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: