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Brandenburg: NEUE REGELUNGEN

Teilzeitstudium: Damit soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie oder Beruf mit dem Studium gewährleistet werden.Studieren ohne Abitur: Ab sofort darf auch studieren, wer nach einem Oberschulabschluss und einer Ausbildung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat.

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Teilzeitstudium: Damit soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie oder Beruf mit dem Studium gewährleistet werden.

Studieren ohne Abitur: Ab sofort darf auch studieren, wer nach einem Oberschulabschluss und einer Ausbildung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat.

Freigabe der Organisationsstruktur: Hochschulen erhalten mehr Eigenverantwortung, dürfen selbst über die Zusammensetzung von Gremien entscheiden.

Auswahl nach Leistung: Hochschulen können in einzelnen Studiengängen mit Mindestnoten den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium begrenzen.

Zwangsexmatrikulation: Hochschulen können nach der Überschreitung von Prüfungsfristen künftig Studierenden exmatrikulieren.

Juniorstudium: Begabte Schüler der Oberstufe können parallel zum Schulunterricht an der Hochschule Scheine für das spätere Studium erwerben.

Neues Finanzierungsmodell: Hochschulen dürfen künftig Körperschaftsvermögen bilden.

Lehrprofessur: Sie soll Hochschulen ermöglichen, Professoren allein für die Lehre abzustellen.

Forschungsprofessur: Sie soll ermöglichen, dass Professoren 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für Forschung nutzen. Somit sollen Fachhochschulen stärker Forschung betreiben können. Kix

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