Brandenburg: Neuer Prozess gegen AfD-Politiker
Cottbus – Der umstrittene Freispruch für den uckermärkischen AfD-Kreischef Jan-Ulrich Weiß (40) wird nicht rechtskräftig. Der Politiker muss wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung erneut vor Gericht.
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Cottbus – Der umstrittene Freispruch für den uckermärkischen AfD-Kreischef Jan-Ulrich Weiß (40) wird nicht rechtskräftig. Der Politiker muss wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung erneut vor Gericht. Das berichten „Bild“ und „BZ“. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus sagte den Blättern, dass die Behörde Rechtsmittel gegen den am Mittwoch vor dem Amtsgericht Prenzlau ergangenen Freispruch eingelegt habe. „Ob wir Berufung oder Revision beim Oberlandesgericht einlegen, hängt von der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Nach unserer Ansicht hat sich Herr Weiß wegen Volksverhetzung strafbar gemacht“, sagte der Sprecher. Weiß hatte eine nach Ansicht von Wissenschaftlern und selbst von Brandenburgs AfD-Chef Alexander Gauland antisemitische Karikatur „in Stürmermanier“ (Gauland) bei Facebook verbreitet. Die in Brandenburg für Internetdelikte zentral zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus hatte deshalb 5000 Euro Geldstrafe für Weiß gefordert. Das Amtsgericht Prenzlau konnte jedoch im Prozess keine eindeutigen Beweise für Antisemitismus erkennen. Der Verteidiger von Weiß forderte dann eine Entschuldigung von Gauland. Der hatte Weiß nach Bekanntwerden der Karikatur kurz nach der Landtagswahl aus der AfD-Fraktion geworfen. axf
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