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Brandenburg: Neun Jahre Haft für Tötung beim Sex

Cottbus - Wegen der Tötung einer Frau beim Sex muss ein 58-jähriger Mann aus Doberlug-Kirchhain für neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus verurteilte den kurdischen Imbissbesitzer am Freitag wegen Totschlags.

Cottbus - Wegen der Tötung einer Frau beim Sex muss ein 58-jähriger Mann aus Doberlug-Kirchhain für neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus verurteilte den kurdischen Imbissbesitzer am Freitag wegen Totschlags. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann am 6. März 2009 eine 53-jährige Verkäuferin aus Finsterwalde beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr schwer verletzt und getötet hatte.

Die Frau habe das sexuelle Leistungsvermögen des Angeklagten beim Beischlaf in Frage gestellt, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Daraufhin habe sie der Angeklagte mit einem Gegenstand attackiert.

Der 58-Jährige beteuerte dagegen auch nach der Urteilsverkündung seine Unschuld. Die Verteidigung kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Für den Tod der Frau habe es ausschließlich natürliche Ursachen gegeben, sagte Rechtsanwalt Jens Mader. Es habe keinen Kampf und keine Gewaltanwendung beim Sex gegeben.

Staatsanwalt Martin Mache sagte, dem Angeklagten sei es vor allem darum gegangen, nicht entdeckt zu werden und das Geschehen irgendwie aus der Welt zu schaffen. Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Eine Tochter der getöteten Frau hatte als Nebenklägerin eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Staatsanwaltschaft war im Verlauf der 19 Verhandlungstage von der ursprünglichen Anklage wegen Mordes abgerückt, weil wesentliche Mordmerkmale wie Heimtücke nicht nachgewiesen werden konnten. ddp

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