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Brandenburg: Neustart im U-Bahn-Prozess wegen Schöffin Grund sind ihre Leserbriefe

Berlin - Der erste Anlauf ist an einer Schöffin gescheitert: Der Prozess um die Attacke gegen eine Passantin im U-Bahnhof Hermannstraße muss neu starten. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts gab einem Befangenheitsantrag der Verteidigung statt.

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Berlin - Der erste Anlauf ist an einer Schöffin gescheitert: Der Prozess um die Attacke gegen eine Passantin im U-Bahnhof Hermannstraße muss neu starten. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts gab einem Befangenheitsantrag der Verteidigung statt. Die Verhandlung gegen Svetoslav S. soll nun am 26. Juni neu an den Start gehen – mit anderen Schöffen.

Der 28-Jährige muss sich nach einem Angriff wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Eine Überwachungskamera hat die Gewalt dokumentiert: Ein Mann mit einer Bierflasche in der einen und einer Zigaretten in der anderen Hand tritt einer Frau, die sich auf der Treppe zum U-Bahnsteig befindet, mit Wucht in den Rücken. Die 26-Jährige stürzte die Treppe hinab und knallte – mit dem Gesicht voran – auf den Betonboden. Während der Täter ging, kümmerten sich andere Fahrgäste um die Frau. Sie erlitt bei einen Armbruch und eine Kopfplatzwunde.

Als der Prozess begann, meldeten sich die Verteidiger des 28-jährigen Bulgaren zu Wort: Es bestehe die Besorgnis, dass eine der Schöffen befangen sein könnte. Hintergrund seien Leserbriefe, die sie an den Tagesspiegel geschrieben habe. Sie habe sich abfällig über Menschen mit Migrationsgrund geäußert. Eine Große Strafkammer ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen – ehrenamtlichen Richtern – besetzt. Die abberufene Schöffin war nach Justizangaben erstmals bei einer Großen Strafkammer eingesetzt. Es sei ihr insgesamt zweiter Einsatz beim Landgericht Berlin seit ihrer Ernennung 2014.K.G.

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